Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

Pux, Wednesday, 21.01.2004, 20:10 (vor 8052 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Garfield am 21. Januar 2004 14:59:50:

Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?

Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.

Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat und ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.

Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?

Nöh. DAss es hier einige gerne so hätten, glaub ich allerdings gerne.

Pux


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