Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter

Rainer Hamprecht, Thursday, 05.06.2003, 22:02 (vor 8280 Tagen) @ vapautunut

Als Antwort auf: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter von vapautunut am 03. Juni 2003 14:00:37:

Hallo

Mertin: heimliche Gen-Tests verbieten

Vielleicht sollte man den Herrn Mertin darauf aufmerksam machen das seine Forderung eine begünstigung einer Straftat ist.

§ 169 StGB Personenstandsfälschung.
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer
zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands
zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Täterin (die Mutter) soll ihr Einverständnis dazu geben ihre Straftat auf zu decken. Auf so einen Hirnriss kann nur ein Politiker kommen.

Rainer


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