Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter

vapautunut, Tuesday, 03.06.2003, 17:00 (vor 8282 Tagen)

- so jedenfalls der wille des rheinland-pfälzischen justizministers Mertin.

hallo,

über dieses neue schurkenstück schreibt die 'rheinpfalz' am heutigen tage (leider fand ich den artikel nicht auf dem server der ron):

(hervorhebung von mir)

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Mertin: heimliche Gen-Tests verbieten

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) will gegen heimliche Vaterschaftstest vorgehen. Immer mehr misstrauische Väter wollen herausfinden, ob ihr Kind von ihnen abstammt. Ohne das Wissen der Kinder werde DNA-Material an Labors geschickt, gespeichert und an Dritte weitergegeben. Dies verletze das Persönlichkeitsrecht des Kindes, sagte Mertin der Rheinpfalz. Mertin fordert, dass die Testlabore künftig eine Einverständniserklärung der Kinder oder von deren Müttern verlangen und diese überprüfen müssten. Andernfalls drohe eine Strafe oder Bußgeld. Denn wer hinter dem Rücken von Betroffenen Daten sammele und auswerte, handele gesetzwidrig. Mertin will sich auf eine gesetzliche Regelung der Vaterschaftstests einsetzen.

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den hauptext zu dieser meldung auf seite drei der heutigen ausgabe pinsele ich bei gelegenheit noch ab. dieser macht deutlicher, um was es hier eigentlich geht:
- in 25% der durchgeführten vaterschaftstests, so die angaben des ministeriums, stelle sich heraus, dass es sich um "kuckuckskinder" handele. dies sei in vielen familien der anfang einer wahren tragödie [? der anfang der tragödie war dann wohl mindestens 10 monate alt] - ein kind stünde plötzlich ohne vater da [? es gibt nur keinen dukatenesel mehr, einen vater sehr wohl]. die beziehung der eltern stehe auf der kippe, familien brächen auseinander [ braucht das justizministerium nachhilfe über ursache und wirkung?]

interesant auch dieser satz:
"Sollte der Sohn oder die Tochter noch zu jung sein, um diese Maßnahme überhaupt zu verstehen, muss nach Mertins Vorstellung die Mutter als Sorgeberchtigte an Stelle des Kindes ihr Einverständnis zum Vaterschaftstest geben."

und die per se sorgeberechtigte mutter entscheidet also zukünftig, ob sie einen beweis ihrer untreue erdulden muß?

wichtig:
Mertin will bei der justizministerkonferenz am 11./12. juni eine gesetzliche regelung "gegen diese Art der Gen-Spionage" erreichen.
schreiben wir doch ein paar nette leserbriefe an die rheinpfalz:

geht hier online

oder dem herrn Mertin:
Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
email

gruß,
fm


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