Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: kein vaterschaftstest ohne einverständnis der mutter - volltext des artikels

vapautunut, Wednesday, 04.06.2003, 14:11 (vor 8281 Tagen) @ vapautunut

Als Antwort auf: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter von vapautunut am 03. Juni 2003 14:00:37:

hallo,
hier jetzt der artikel von seite drei (die rheinpfalz, 03.06.03).
gruß,
vapautunut

Keine Chance für Gen-Spione
Der Mainzer Justizminister Mertin will heimliche Vaterschaftstest verbieten - Einwilligung des Kindes oder der Mutter notwendig

- Von unserem Redakteur Winfried Folz, Mainz -

Die Branche boomt: Die Zahl der Gentest-Labore in Deutschland wächst, das Geschäft blüht. Ihre Kunden sind misstrauische Väter, die herausfinden wollen, ob ihr Kind von ihnen abstammt - oder ob die Frau bei einem Seitensprung von einem Liebhaber schwanger wurde.

Dem rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) ist der Ansturm auf die Vaterschaftslabore suspekt. Er sieht bei den meist heimlich genommenen DNA-Proben das in der Verfassung verbriefte Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt. Mertin verlangt, dass das Einverständnis des Kindes zum Test vorliegen muss.
In vielen Apotheken ist der Vaterschaftstest erhältlich. Das Verfahren sei "bequem und kinderleicht", wirbt ein DNA-Labor im Internet. Dem Probeentnahme-Set liegen Wattestäbchen und Test-Röhrchen bei, mit denen bei Vater und Kind jeweils ein Abstrich aus der Mundhöhle entnommen werden soll. Auch ein Kaugummi des Kindes, dessen Zahnbürste, eine abgeleckte Briefmarke oder ein Büschel Haare reichen für die Analyse aus.
Als kleines Päckchen wird das Zellmaterial ans Labor geschickt, wo mittels maschinellem Abgleich innerhalb von drei tagen Gewissheit hergestellt wird, ob es sich um ein leibliches Kind oder ein so genanntes "Kuckuckskind" handelt. 400 Euro kostet der Test, der nach Branchen-Schätzungen bei einem Viertel der eingeschickten DNA_Proben sexuelle Untreue belegt. In vielen Familien ist das der Anfang einer wahren Tragödie: Ein Kind steht plötzlich ohne Vater da, und auch dessen Beziehung zu "seinem" Kind wird extrem belastet. Die Beziehung der Ehepartner steht auf der Kippe, Familienbrexchen auseinander.
Das "DNA-Gutachten zur Feststellung der Abstammung" wie der Vaterschaftstest korrekt bezeichnet wird, beschäftigt nun die Justizminister der Länder. Bei ihrer Konferenz am 11. und 12. Juni in Glücksberg will Justizminister Mertin erreichen, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet wird, die eine gesetzliche Regelung gegen diese Art der Gen-Spionage erarbeitet.
Die Rechtswidrigkeit des heimlichen Vaterschaftstest ergibt sich für Mertin aus dem Verstoß gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht des wahren oder vermeintlichen Sprösslings, aber auch im Eingriff in das Sorgerecht der übergangenen Mutter. Die informelle Selbstbestimmung gewährt dem Einzelnen das Recht, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen "persönliche Lebenssachverhalte" offenbart werden. Wird also bei einer DNA-Analyse Körpermaterial des Kindes für einen Vaterschaftstest untersucht, so werden hierbei genetische Daten des Kindes erhoben, was aber ohne die Einwilligung des Kindes eigentlich nicht geschehen darf.

Hinter dem Rücken der Betroffenen

sollte der sohn oder die Tochter noch zu jung sein, um diese Maßnahme überhaupt zu verstehen, muss nach Mertins Vorstellung die Mutter als Sorgeberechtigte an Stelle des Kindes ihr Einverständnis zum Vaterschaftstest geben. Männer, die sich hinter dem Rücken der Betroffenen DNA-Spuren besorgen, handeln in den Augen des Justizministers gesetzwidrig. Bedenklich findet Mertin auch das "Rumfummeln" an der DNA-Analyse der Getesteten. "Beim heimlichen Vaterschaftstest werden Daten des Kindes und möglicherweise auch der Mutter übermittelt, sie werden gespeichert und an Dritte - also an den Auf[t]raggeber - weitergegeben. Das ist absolut rechtswidrig."
Schon jetzt kann die von Privatlabors erstellte DNA-Analyse nicht vor Gericht als Beweis bei einer möglichen Unterhaltsklage herangezogen werden. Dafür müsste ein Vtaerschaftstest erst gerichtlich in Auftrag gegeben werdn, wobei notariell sichergestellt wird, dass bei der Probennahme und auf dem weiteren Weg der Proben durch das Labor alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Die Rolle der Privatlabors will Mertin überdies stärker gewichten. Für den FDP-Politiker tragen diese Firmen ein großes Stück Verantwortung, wenn es darum geht, heimliche Vaterschaftstest zu verhindern. "Den Labors muss auferlegt werden, die Einwilligung des Kindes oder der Mutter zu überprüpfen." Ein unbefugter Gen-Check wäre dann eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Mertin ist überzeugt, dass mit einer solchen gesetzlichen Regelung künftiger Wildwuchs bei Gen-tests verhindert werden kann, insbesondere dann, wenn der Mißbrauch von Daten in ganz andere Lebensbereiche eingreifen würde.
So könnte eine Lebensversicherung Interesse daran haben, welche Erbanlagen sich im DNA-Code des Versicherten befinden. Prekär für einen Betroffenen wäre auch der fall, wenn ein Arbeitgeber heimlich dessen DNA-Code überprüfen ließe und sich dann - eventuell durch einen Krankheitswahrscheinlichkeit - entschlösse, den Kandidaten nicht einzustellen.


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