Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: kein vaterschaftstest... Brief an Minister Mertin und "Die Rheinpfalz"

Nick, Wednesday, 04.06.2003, 19:20 (vor 8281 Tagen) @ vapautunut

Als Antwort auf: Re: kein vaterschaftstest ohne einverständnis der mutter - volltext des artikels von vapautunut am 04. Juni 2003 11:11:36:

An die Redaktion der "Rheinpfalz":
Folgende Persiflage Ihres Artikels "Keine Chance für Gen-Spione" habe ich soeben an den Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz abgeschickt.

Sehr geehrter Herr Minister Mertin!
Mit Empörung und Entsetzen habe ich durch den beigefügten Artikel in der "Rheinpfalz" vom 3.6.2003 zur Kenntnis nehmen müssen, daß Ihr Haus in Zukunft das Recht des deutschen Einzelhandels, sich gegen Betrug und Diebstahl zu schützen, abzuschaffen gedenkt!
Ich begreife nicht, daß in Ihren Augen offenbar die Rechte von StraftäterInnen als höherstehend und schützenswerter erachtet werden, als die von betrogenen unbescholtenen Bürgern. Eine ganze Wirtschaftsbranche wird durch solche rechtsfeindlichen Überlegungen ihrer elementaren Rechte auf Selbstbestimmung, auf Wahrhaftigkeit und auf Gerechtigkeit beraubt!
In Erwartung Ihrer Stellungnahme

Artikel in der "Rheinpfalz" vom 3.6.2003
Keine Chance für Kaufhaus-Spione
Der Mainzer Justizminister Mertin will heimliche Observierung von Kunden in Kaufhäusern verbieten - Einwilligung des Kunden bzw. des Diebes notwendig
- Von unserer RedakteurIn Winfriede Musch, Mainz -
Die Branche boomt: Die Zahl der Kaufhaus-Detektive in Deutschland wächst, das Geschäft blüht. Ihre Kunden sind misstrauische Ladenbesitzer, die herausfinden wollen, ob ihre Kunden die Waren bezahlen - oder ob sie diese stehlen.
Dem rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) ist der Ansturm auf die Detekteien suspekt. Er sieht bei den meist heimlich durchgeführten Observierungen in den Geschäften das in der Verfassung verbriefte Persönlichkeitsrecht des Kunden verletzt. Mertin verlangt, dass das Einverständnis des Kunden zur Observierung vorliegen muss.
In vielen Branchenbüchern sind Adressen von Detekteien erhältlich. Ihre Verfahren seien "bequem und kinderleicht", wirbt eine Detektei im Internet. Einer gewöhnlichen Videokamera liegen Aufzeichnungs- und Datenspeichergeräte bei, mit denen bei den Kunden in den Verkaufsabteilungen jeweils Bildaufzeichnungen ihres Verhaltens aufgenommen werden sollen. Auch ein Foto der Regalreihen oder des Kunden, eine Untersuchung seines Tascheninhalts oder seiner Jackentasche reichen für die Analyse aus.
Als kleines Datenpaket wird das Aufnahmematerial ins Detektivbüro geschickt, wo mittels direktem Abgleich innerhalb von Sekunden Gewissheit hergestellt wird, ob es sich um einen ehrlichen Kunden oder einen so genannten "Kaufhausdieb" handelt. 400 Euro kostet der Einsatz eines Detektivs pro Tag, der nach Branchen-Schätzungen bei einem Viertel der eingeschickten Aufnahmen kriminellen Diebstahl belegt. In vielen Familien ist das der Anfang einer wahren Tragödie: Ein Kunde steht plötzlich ohne seine Ware da, und auch dessen Beziehung zur Wirtschaft insgesamt wird extrem belastet. Die Beziehung von Kunde und Verkäufer steht auf der Kippe, Geschäftsbeziehungen brechen auseinander.
Der "Einsatz von privaten Ermittlungstechniken" wie der Einsatz von Kaufhausdetektiven korrekt bezeichnet wird, beschäftigt nun die Justizminister der Länder. Bei ihrer Konferenz am 11. und 12. Juni in Glücksberg will Gerechtigkeitsminister Mertin erreichen, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet wird, die eine gesetzliche Regelung gegen diese Art der Kaufhaus-Spionage erarbeitet.
Die Rechtswidrigkeit der heimlichen Kundenobservierung ergibt sich für Mertin aus dem Verstoß gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht des Kunden, aber auch im Eingriff in sein Sorgerecht für sein leibliches Wohl. Die informelle Selbstbestimmung gewährt dem Einzelnen das Recht, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen "persönliche Lebenssachverhalte" offenbart werden. Wird also bei einer Kaufhausobservierung Aufnahmematerial des Kunden für einen Test seiner Ehrlichkeit untersucht, so werden hierbei charakterliche Daten des Kunden erhoben, was aber ohne die Einwilligung des Kunden eigentlich nicht geschehen darf.
Hinter dem Rücken der Betroffenen!
Sollte der Kunde oder die Kundin noch zu jung sein, um diese Maßnahme überhaupt zu verstehen, muss nach Mertins Vorstellung die Mutter - und nicht der Vater (denn Männer sind bekanntermaßen meist selbst kriminell) - als Sorgeberechtigte an Stelle des Kindes ihr Einverständnis zur Observierung geben. Geschäftsinhaber, die sich hinter dem Rücken der Betroffenen Erkenntnisse über ihre Kunden besorgen, handeln in den Augen des Justizministers gesetzwidrig. Bedenklich findet Mertin auch das "Rumfummeln" an der Aufnahme der Gefilmten. "Bei der heimlichen Detektivüberwachung werden Erkenntnisse über den Kunden - und bei Kindern möglicherweise auch über deren Mutter - übermittelt, sie werden gespeichert und an Dritte - also an den Auftraggeber - weitergegeben. Das ist absolut rechtswidrig."
Ab jetzt kann die von Privatdetektiven erstellten Videoaufnahme nicht mehr vor Gericht als Beweis bei einer möglichen Verhandlung herangezogen werden. Dafür müsste eine Aufzeichnung erst gerichtlich in Auftrag gegeben werden, wobei notariell sichergestellt wird, dass bei der Aufnahme und auf dem weiteren Weg des Materials alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Die Rolle der Privatdetektive will Mertin überdies stärker gewichten. Für den FDP-Politiker tragen diese Firmen ein großes Stück Verantwortung, wenn es darum geht, heimliche Beweiserhebung zu verhindern. "Den Detektiven muss auferlegt werden, die Einwilligung des Kunden zu überprüfen." Eine unbefugte Videoaufzeichnung wäre dann eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Mertin ist überzeugt, dass mit einer solchen gesetzlichen Regelung künftiger Wildwuchs bei Detektivermittlungen in Kaufhäusern verhindert werden kann, insbesondere dann, wenn der Mißbrauch von Daten in ganz andere Lebensbereiche eingreifen würde - beispielsweise durch ein Strafverfahren wegen Diebstahls oder Betruges.
Auch könnte eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung Interesse daran haben, welche ihrer Kunden stehlen und betrügen. Prekär für einen Betroffenen wäre auch der Fall, wenn ein Arbeitgeber heimlich dessen Strafregister überprüfen ließe und sich dann - eventuell wegen eines absolut harmlosen Kaufhausdiebstahl - entschlösse, die Kandidatin nicht einzustellen.


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