Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter

Peter, Wednesday, 04.06.2003, 18:31 (vor 8281 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter von Arne Hoffmann am 03. Juni 2003 21:26:24:

Hallo Arne,

ich glaube, dein Einspruch laeuft ins Leere. Es besteht gar kein Interesse daran, die Mutter rechtlich beim Vaterschaftstest zu bevorzugen und ihr allein das Entscheidungsrecht zu geben. Es wird ganz salomonisch vorgeschlagen, beide Sorgeberechtigten muessten ihr Einverstaendnis geben. Faktisch ist damit die Mutter bevorzugt, denn ihre Mutterschaft steht fest, waehrend der Vater ohne die Mutter nichts wissen sollen darf.

Es wird auch Faelle geben, wo Frauen geblockt werden: Angenommen, eine Frau hatte einen Seitensprung und wird schwanger, ohne zu wissen, von wem das Kind ist. Soll sie den Seitensprung ihrem Partner beichten? Unbedingt, wenn er nicht der Vater des Kindes ist! Aber wie soll sie das herausfinden? Sie darf nicht die Proben von Kind und Affaere einschicken, denn sie braeuchte das Einverstaendnis des rechtlichen Vaters. Also wird sie lieber gar nichts tun, und die Traegoedie beginnt.

Gruss,

Peter


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