Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter

Peter, Wednesday, 04.06.2003, 18:15 (vor 8281 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Re: keine vaterschaftstests ohne einverständnis der mutter von HemmaNedDo am 04. Juni 2003 12:59:02:

Hallo Joerg,

du schreibst:

Immer mehr misstrauische Väter wollen herausfinden, ob ihr Kind von ihnen abstammt.
was ihr gutes Recht ist.

Ich stimme dir zu.

Er (Mertin) sollte fordern, dass die ermittelten DNA-Daten nach der Übermittlung an den Vater oder Nicht-Vater gelöscht werden.

Wenn ich mich recht erinnere, werden die Proben nach dem Test noch eine kurze Zeit aufbewahrt und dann vernichtet. Welches Institut moechte schon solch datenschutzrechtlich empfindliche Proben bei sich rumstehen haben, sie einschliessen und bewachen und NICHTS dafuer bezahlt bekommen?

Anders sieht es mit den Computerdaten aus. Deren Speicherung kostet nichts und die Bewachung geschieht im Rahmen eines Geschaeftsdatenschutzes sowieso. Aus diesen Daten laesst sich z.B. die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit nachvollziehen. Allerdings werden zur Datenauswertung nur NICHTKODIERENDE Teile des Genoms herangezogen, die nichts ueber die fysichen Eigenschaften von Vater und Kind (und Mutter) besagen. Trotzdem sollte der Umgang mit solchen Daten geregelt werden durch Selbstverpflichtung oder Gesetz.

Bezeugt der Test, dass das geteste Kind nicht das leibliche Kind ist, so wurden persönliche Daten an einen nichtverwandten Dritten übermittelt. Aus Datenschutzgründen heraus ist das rundherum abzulehnen.

Ich gehe mal vom Fall eines Mannes aus, dessen rechtliche Vaterschaft durch Ehe oder Anerkennung gegeben ist und der am Sorgerecht teilhat. Er ist bis zu einem (moeglichen) Gerichtsbeschluss weiter der rechtliche Vater des Kindes und sollte auch die Daten zugeschickt bekommen.

Dass dann die Mutter gefragt werden muss, liegt nahe, denn wer käme außer dem Kind noch in Betracht, der faktisch das Sorgerecht hat. Und über so eine Sache können nur die Sorgeberechtigten entscheiden.

Hier liegt der Knackpunkt - kann ein Sorgeberechtigter, z.B. der Vater, alleine entscheiden? Ich meine in diesem Falle ja, denn die Diagnose schadet dem Kind nicht und eine Verweigerung durch die Mutter waere auch nicht zum Wohle des Kindes sondern der Mutter. Das Wohl des Kindes sollte in keinem Falle als auf Betrug beruhend definiert werden koennen! Umgekehrt, das Wohl des Kindes haengt in Zukunft mehr von richtigen Gesundheitsdaten ab, und dazu gehoert die Gewissheit ueber den leiblichen Vater.

Nichtsdestotrotz haben wir ein Problem, dass der Lösung bedarf. Ich würd so aus dem Bauch heraus sagen, dass es 2 Möglichkeiten gibt:
1. Man macht grundsätzlich bei der Geburt eines Kindes einen GEN-Test und gibt das Ergebnis beiden Elternteilen, egal ob sorgebrechtigt, verheiratet oder sonstwie verbandelt.
2. Man verbietet die heimlichen Tests und gibt die Möglichkeit, bei begründetem Verdacht die Entscheidung der Mutter durch ein Gericht oder das Jugendamt ersetzen zu lassen.

Moeglichkeit 2 haetten die Feministen gerne. Und dann wird die Latte beim begruendeten Verdacht hoch gehaengt. Doch willst dem Hinterherschnueffeln der Ehepartner Nahrung geben, weil ER ja einen BEGRUENDETEN Verdacht braucht? Nur wenn die Weigerung der Mutter, einen freiwilligen Gentest zu machen, als Begruendung fuer eine rechtliche Vaterschaftsanfechtung ausreicht, koennte ich das als gerecht empfinden.

Ich halte Moeglichkeit 1 fuer eine gute - den Eltern MUSS bei der Geburt ein Routinegentest angeboten werden, und wenn sie eine Gebuehr bezahlen, bekommen sie das Ergebnis.

Ich habe aus datenschutzrechtlichen Gründen wirklich enorme Bauchschmerzen mit der inflationären DNA-Testung, wobei die Ergebnisse natürlich nicht wegdiskutiert werden können.

Man muss darueber diskutieren, wer ein Recht auf welche Ergebnisse hat. Zum vaterschaftstest braucht es nur nichtkodierende Teile, und ich halte Gewissheit ueber die leibliche Vaterschaft fuer ein wichtiges Recht fuer den Mann und fuer das Kind.

..in 25% der durchgeführten vaterschaftstests, so die angaben des ministeriums, stelle sich heraus, dass es sich um "kuckuckskinder" handele. dies sei in vielen familien der anfang einer wahren tragödie

Hier wird Ursache und Wirkung verwechselt. Die Tragödie hat ja eigentlich schon vorher begonnen.

Das sehe ich genauso. Der Vorschlag des Herrn Mertin tut nichts dazu, die Tragoedien abzuwenden. In der modernen Medizin kommen solche Wahrheiten immer oefter heraus.

Davon abgesehen, ein Kind, dass man vielleicht jahrelang mit groß gezogen hat, kann man doch nicht einfach so ablieben, nur weil es nicht das körperliche Kind ist. Stellt Euch mal vor, Eurer Vater käme heute auf die Iee, so einen Test zu machen...und Euer Vater wäre von heute auf morgen weg?

Das kann man auch umdrehen - stell dir vor, die Mutter hat keine Lust mehr auf den Vater, scheidet sich und verweigert ihm den Umgang ...und Euer Vater wäre von heute auf morgen weg? Das ist Alltag in der BRD.

Egal wies ist, in solchen Fällen hat das Kindeswohl auf jeden Fall Vorrang.

Leider nicht in unserem Staate.

Aber ich sehe deinen Punkt. Die Feststellung der Vaterschaft sollte zu einem fruehen Zeitpunkt erfolgen.

Gruss,

Peter


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