Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr

Stefan G., Sunday, 01.12.2002, 13:40 (vor 8465 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Rüdiger am 30. November 2002 23:21:16:

Ok, wenn man in die Straßenverkehrsordnung schaut, kann man den Paragraphen 1 auch in folgenden Worten zusammenfassen: Der Verkehr muß fließen. Natürlich gibt es da wiederum Einschränkungen, bspw. Straßenverkehrskontrollen, die diesem Grundsatz eher zuwiderhandeln und den Verkehr eher behindern, aber trotzdem notwendig sind. Diese Einschränkungen sind einigermaßen nachvollziehbar, weil sie die Gefahren im Straßenverkehr reduzieren sollten. Ich kann ja verstehen, daß man Einschränkungen von Grundsätzen dort vornimmt, wo es sinnvoll ist, um einen einigermaßen reibungslosen Fortgang der Dinge zu garantieren. Aber bei der Männerwehrpflicht sehe ich das eben nicht. Die Preisbindung im Buchhandel soll ja gerade kleinere Buchläden schützen, weil sie sonst von den großen Unternehmen unterboten werden können. Ebenso bei Kartellgesetzen, die eine schädliche Verzerrung des Wettbewerbs verhindern sollen. Auch beim Töten im Affekt trägt man im wesentlichen der Natur des Menschen Rechnung, weil in einem solchen Fall seine Handlungen nicht mehr Bereich dessen liegen, was noch seiner Kontrolle unterliegt. Irgendwo steckt in diesen Einschränkungen ein Sinn, den man noch erfassen kann. Aber bei der Männerwehrpflicht? Das ist ja nur reine Willkür. Dort wird ohne jeglichen ersichtlichen Grund ein Grundrecht beschnitten und zwar nur bezüglich Männer. Und das kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Gruß
Stefan


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