Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland

pit b., Friday, 29.11.2002, 15:49 (vor 8467 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Manfred am 28. November 2002 21:12:57:

Die Frau klagte weil ihr der Beruf als SoldatIn vorenthalten wurde.
Ok, was viele nicht wißen, die Frau ist ist nacher nie zur Bundeswehr gegeangen.
Aber es entsprach der europäischen Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beruf.
Daher ist das durchgekommen.
Die Klage von dem Alexander Dori, um die es jetzt geht, handelt von der Zugangsbehinderung für Männer zu, ich sag mal, "normalen" Berufen durch die Männerwehrpflicht.
Und da diese Ungleichbehandlung nur aAls Folge der Wehrpflicht und nicht als Absicht gesehen wird, zieht das Europarecht hier nicht.

Mußte ich mir auch erklähren lassen!

Ich persöhnlich denke so: Wenn man den Beruf "SoldatIn" auf Grund der Richtlinie zur Gleichbehandlung für Frauen ermöglicht für Männer aber, wenn auch nur kurzfristig, erzwingt, dann ist das eine ungleiche Behandlung im Beruf.
So könnte man auch nochmal klagen.

Auch bietet das Europarecht, wie wir ja jetzt sehen, viel Spielraum für indirekte Diskriminierung.


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