Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Stimmt!

Jens, Thursday, 28.11.2002, 22:19 (vor 8468 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Stimmt! von Markus am 28. November 2002 19:59:46:

Es darf keinesfalls gegen die Wehrpflicht geklagt werden, man sieht eben wie man Schlupflöcher sucht um die MännerWehrpflicht zu erhalten. Die Klage muss eindeutig lauten "Pflichtdienst auch für Frauen"!

Genau so ist es!
Jens

Das Problem ist allerdings, wenn ich das richtig weiß, dass keiner für andere klagen kann. In unserem Rechtsstaat kann man grundsätzlich immer nur für sich klagen, sprich wenn man selbst unrecht erfährt. Pflichtdienst für Frauen einzuklagen funktioniert nicht. Die Klage würde abgewiesen werden.
Sofern ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe.
Gruß, Markus

Nicht unbedingt, schließlich begründet man die Klage mit dem Gleichstellungsartikel im Grundgesetzt. Außerdem gibt es genügend Beispiele, wo Betroffene durch Klage erreicht haben, daß andere ebenfalls zahlen - wegen was auch imm - müssen, weil sie es vorher nicht getan haben. Somit klagt man ja nicht für den anderen, sondern gegen den anderen.

Jens


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