Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr

Rüdiger, Sunday, 01.12.2002, 01:21 (vor 8466 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 18:38:54:

Damit habe ich auch ein Problem. Im allgemeinen sagt man ja auch, daß die Verfassung von einem - pathetisch gesprochen - entsprechenden "Geist" getragen werden muß. Die Tatsache, daß es möglich ist, Artikel in die Verfassung einzutragen, die in ihrem Gehalt anderen grundlegenden Artikeln widersprechen und wenn dies auch noch damit gerechtfertigt wird, daß widersprüchliche Aussagen gültig sind, solange sie den gleichen Rang besitzen, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Stell Dir mal vor, jemand würde behaupten 2+2=4, ein anderer hingegen fügt dann die Behauptung 2+2 ungleich 4 mit hinzu und jetzt taucht jemand auf und erzählt Dir, das gehe alles schon in Ordnung, da beide Aussagen denselben mathematischen Rang besitzen. Da würdest Du Dir doch an den Kopf fassen und denken, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Aber bei uns ist diese Situation Verfassungsrealität. Das ist schlimm, denn wenn einer Verfassung keine konsistente Logik zugrundeliegt, dann läßt sich alles daraus ableiten und soweit sind wir ja schon.

Das Leben läßt sich aber nicht immer aus einer stringenten Logik herleiten. So gibt es z. B. einen Paragraphen im HGB, der Kartelle und Preisabsprachen verbietet, und gleich danach kommt die Ausnahme: die Preisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber diesen Bereich anders behandelt wissen will als den Rest (ob nun zu Recht oder nicht, sei mal dahingestellt). Ebenso heißt es im StGB: Wer einen anderen tötet, hat einen Mord begangen - ABER wenn's im Affekt geschah oder unabsichtlich etc., dann war's eben kein Mord, sondern Totschlag, fahrlässige Tötung oder sonst eins von dem halben Dutzend Tötungsdelikten. Was der Gesetzgeber wolle - so ein Jurist -, ersehe man niemals aus einem Paragraphen allein, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. Und so isses halt auch mit der Wehrpflicht ...

Natürlich bin ich auch gegen die Wehrpflicht - aber so isses nun mal, daß der Gesetzgeber da bewußt diesen Bereich so geregelt hat, als Ausnahme von den allgemeinen Regeln, und das wurde von einem weit überwiegend männlichen Parlament 1955 so beschlossen ... "Lex specialis" nennt man so eine Ausnahmeregelung, die die allgemeine Regel durchbricht.

Gruß, Rüdiger


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