Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr

Stefan G., Saturday, 30.11.2002, 13:08 (vor 8414 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Zusatz von Joachim am 30. November 2002 08:35:57:

Hallo Joachim,

Ich würde noch den Artikel 12(2) und 12(3) mit dazunehmen. Merkwürdig, daß die beiden im Zusammenhang mit der Wehrpflicht nie erwähnt werden. Deinen Einwand, daß Artikel 3 Vorrang hat vor Artikel 12a, wird von den Gerichten ja nicht geteilt. Irgendwie habe ich langsam den Eindruck, daß diese Verfassung einen stark "esoterischen" Charakter bekommen hat und offensichtlich die Beschlüsse des Verfassungsgerichts nur noch von "geheimen Zirkeln" verstanden werden und zwar auf der Grundlage von geheimen Wissen, das dem normalen Bürger nicht mehr zugänglich ist.
Prinzipiell müßte doch eine Klage dann erfolgreich sein, wenn - jetzt mal abgesehen von dieser ganzen Männer-Frauen-Problematik - man statistisch nachweisen kann, daß nur noch ein Bruchteil der Männer eingezogen wird, denn dieser Umstand widerspricht ganz erheblich dem Prinzip von Allgemeinheit.

Artikel 12 [Recht auf freie Berufswahl]

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,
außer im Rahmen einer herkömmlichen ALLGEMEINEN, für ALLE
GLEICHEN öffentlichen Dienstleistungspflicht.

und schließlich:

(3) Zwangsarbeit ist NUR bei einer gerichtlich angeordneten
Freiheitsentziehung zulässig.

hmmmmm.....wenn ich mir das recht überlege...da könnte ich vielleicht sogar einen Brief an die SPD daraus machen....

Gruß
Stefan


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