Re: Veröffentlichen von E-Mails
Als Antwort auf: Veröffentlichen von E-Mails von Jörg am 09. Oktober 2002 13:20:38:
Hallo,
wie ich schonmal gesagt habe, bin ich ein wehementer Verfechter der Anonymität im Internet. Das bezieht sich aber insbesondere auf die Äusserung persönlicher Ansichten, private Dinge oder Mitteilungen die geeignet wären Reaktionen zu verursachen, die dem Verfasser Nachteile einbringen könnten.
Es bezieht sich aber nicht auf die Äusserung von Personen die die Haltung einer öffentlichen Stelle oder gar der Regierung beschreiben.
Immerhin ist ja der Inhalt eines solchen Schreibens von eben dieser öffentlich bediensteten Person auch beruflich verfasst worden und soll eine öffentliche Haltung bekunden.
...und dem Persönlichkeitsschutz der Verfasserin der E-Mail auf der anderen Seite Rechnung zu tragen...
Ich glaube nicht daß die Verfasserin (aus oben genannten Gründen) ein Recht auf Persönlichkeitsschutz hat. Weder rechtlich noch moralisch.
Das bedeutet jetzt aber nicht, daß ich gegen die Löschung des Namens der Absenderin in diesem Fall was habe. Schon deswegen nicht, um den Bedingungen von Parsimony zu genügen. Ich halte nur die prinzipiellen Unterschiede für erwähnenswert wo Privatsphäre und Anonymität zu wahren sind und wo nicht.
Gruß
Manfred
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Stefan G.,
09.10.2002, 11:28
- Re: Antwort des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Meckermax,
09.10.2002, 13:37
- Re: Antwort des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend -
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09.10.2002, 14:29
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09.10.2002, 15:53
- Re: Antwort des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Stefan G., 09.10.2002, 19:05
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Odin,
09.10.2002, 15:53
- Veröffentlichen von E-Mails -
Jörg ,
09.10.2002, 16:20
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- Re: Veröffentlichen von E-Mails - Manfred, 10.10.2002, 01:04
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Stefan G.,
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- Re: Böse Buben, kranke Knaben: 2.Teil LESEN! - pit b., 09.10.2002, 17:29
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