Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Veröffentlichen von E-Mails

Jörg , Wednesday, 09.10.2002, 16:20 (vor 8464 Tagen) @ Meckermax

Als Antwort auf: Re: Antwort des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Meckermax am 09. Oktober 2002 10:37:42:

Hallo,

wie einige von Euch bereits bemerkt haben werden, habe ich diesen Beitrag
im Gegensatz zu meinen bisherigen Gepflogenheiten im Nachhinein editiert
(d. h. konkret: ich habe den Namen der Verfasserin der E-Mail entfernt).

Damit versuche ich dem von mir vermuteten Interesse der Leserschaft an der
E-Mail auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsschutz der Verfasserin
der E-Mail auf der anderen Seite Rechnung zu tragen.

Die Parsimony-Regeln, die auch für mich gelten, legen fest, daß das Posten
von E-Mails normalerweise nicht erlaubt ist.

Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn a) entweder das Einverständ-
nis des Verfassers der E-Mail vorliegt oder b) die E-Mail einen institutionellen (quasi-
öffentlichen) Charakter hat. Aber auch im Falle b) sollte die E-Mail soweit
wie möglich anonymisiert werden.

Bitte macht Euch bewußt, daß das Veröffentlichen von E-Mails immer eine
Gratwanderung darstellt.

Nur zur Vorsorge: Sollten hier irgendwann auch einmal E-Mails mit rein
privatem Charakter auftauchen, werden sie garantiert gelöscht werden.

Gruß, Jörg


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