Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nachtrag...

Maesi, Monday, 10.06.2002, 23:12 (vor 8583 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Nachtrag... von Manfred am 10. Juni 2002 00:44:04:

Hallo Manfred

Nichts ist palleti und ebenso ist kaum etwas klar. Mit Ausnahme dessen, daß Du lieber Calros hier alles Deinem emotionalen Weltbild unterordnest, ohne Dir die Mühe zu machen weiterzublicken. damit hilfst Du aber nur Dir, nicht der Diskussion und auch keinem Opfer, niemand.

Zustimmung. Lynchjustiz ist meistens sehr gefaehrlich. Es sei nochmals die Kampagne einer britischen Zeitung in Erinnerung gerufen, die Namen von verurteilten paedophilen Sexualstraftaetern nach deren Freilassung publizierten. Bei der nachfolgenden Hatz von lauter 'braven, biederen Buergern' kamen laengst nicht nur ehemalige Straftaeter zu Schaden sondern auch andere (z.B. deren Angehoerige oder auch voellig Unbeteiligte). Ausserdem tauchten etliche der auf Bewaehrung Freigelassenen ab und entzogen sich so jeglicher Kontrolle.

Ganz im gegensatz zu Dir bin ich ein wehementer Verfechter der "Schuld ist niemals absolut, sondern stets verteilt" Theorie. In der Praxis ist es natürlich sehr oft so, daß ein Täter z.B. 90% der Schuld trägt, das Opfer 7% und andere 3%. Ich will hier keinesfalls auf Zahlenspielchen hinaus, es ist sowieso nicht denkbar, Schuld quantitativ so genau darzustellen. Aber einen Vorteil hat diese Denkweise allemal: sie spricht niemandem von der Verantwortung frei auch einen Beitrag zu einer besseren Welt zu leisten. Sie nimmt jeden in die pflicht auch über sich nachzudenken. Sie verhindert allzu sture einseitige Schuldzuweisungen.

Dass man Schuld prozentgenau auf mehrere in einem Verbrechen Involvierte aufteilen kann, glaube ich ebenfalls nicht. Das Gericht muss jedoch genau abwaegen, wie gross das Verschulden des Taeters ist, sofern ihm die Tat nachgewiesen werden kann. Und da spielt es halt schon eine Rolle, wie stark ein Opfer den Taeter allenfalls gereizt hat, oder ob es aus heiterem Himmel ueberfallen und vergewaltigt wurde; ob das Tragen von einem sexy Minirock fuer eine Strafmilderung fuer den Vergewaltiger ausreicht, wage ich zu bezweifeln.
Jeder Fall ist jedoch einzigartig und muss deshalb neu entschieden werden. Es ist interessant, dass es feministischen Opferhilfekreisen gelungen ist, eine rationale Diskussion nahezu zu unterdruecken. Teilweise wird sogar postuliert, dass eine Vergewaltigung schlimmer sei als Totschlag. Dementsprechend sind dann oft auch die Strafforderungen, die von (menschenrechtlich unzulaessigen) Koerperstrafen (z.B. Kastration) ueber lebenslaengliche Verwahrung bis zur Todesstrafe reichen. Manchmal kommt es mir vor, als ob sich jegliche Vernunft verabschiedet hat, wenn ueber Vergewaltigungsdelikte diskutiert wird.
Ein weiteres Problemfeld besteht in den Falshcbeschuldigungen. Wie es in D ist, weiss ich nicht genau. In der Schweiz wird aus Pietaetsgruenden so gut wie nie ein Verfahren gegen die Faschlbeschuldigerin eingeleitet (z.B. wegen Irrefuehrung der Justiz), wie erst kuerzlich ein Staatsanwalt bestaetigt hat.
Aus amerikanischen Untersuchungen weiss man, dass es sehr wohl einen statistisch signifikanten Anteil an Flaschbeschuldigungen gibt; aus Europa scheinen (wie ueblich) keine Zahlen vorzuliegen. Oder weiss vielleicht jemand etwas darueber, wie hoch deren Quote im Verhaeltnis der angezeigten Vergewaltigungen insgesamt ist?

Aber sie hat auch einen großen Nachteil: sie kostet Mühe, Hirnschmalz und verlangt soviel Rückgrat daß man fehler die man an sich selber erkennt auch akzeptiert. Soclherlei Relativierungen könnten für diejenigen wenig attraktiv und eher zeitraubend erscheinen, die sich in einem totalen Vernichtungskrieg wähnen.
Es scheint also eine Definitionssache zu bleiben, in welcher Form man Auseinandersetzungen führen will. das gilt auch für den "Geschlechterkrieg"

Zustimmung. Populismus und einfache Patentrezepte dienen lediglich dazu, Konflikte anzuheizen. So schlaegt jeder mit der schweren Keule auf den anderen ein; das Denken ist derweil ausgeschaltet.

Gruss

Maesi


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