Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Nachtrag...

Joachim, Monday, 10.06.2002, 15:00 (vor 8583 Tagen) @ Minnie

Als Antwort auf: Re: Nachtrag... von Minnie am 10. Juni 2002 10:43:40:

Wenn eine Frau eine Straftat verübt, dann versucht man ganz massiv Primär die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben, Sekundär will man Ihr dann keine Schuld anlasten! Wenn ein Ex-Ehemann Amok läuft, weil seine Ehe durch Justiz und Willkür seiner Ex-Ehefrau ohne jegliche Eigenschuld geschieden wird (Zitat von einem Richter unten nachlesen), somit alles verloren und Ihn ruiniert hat, z.B. Kinder, Geld, Haus und Frau verlor, dann gibst Du Ihm auch die Schuld wenn ER Sekundär z.B. Amok gelaufen ist, denn es gibt deiner Meinung nach dafür Primär keine Haupt-Ursachen dass manche Männer als letzten Ausweg den Selbstmord oder Amoklauf finden? Es gibt die Primär- und Sekundärseite, Primär ist das was man Zuführt und Sekundär ist das was am Ende dabei rauskommt! Primär habe ich mir viele Informationen gesammelt was Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Gewaltschutzgesetz usw. anbelangt, Sekundär bin ich zum Schluss gekommen: "Niemals zu heiraten, kein Kinderwunsch, eine Partnerschaft ausschliesslich nur in getrennte Wohnungen eingehen würde! Die Primäre Ursache dafür ist, weil Frauen fast ausschliesslich in Scheidungen immer die Gewinner sind und Männer als Unterhaltszahler degradiert und ihnen oft die Kinder entzogen werden, somit habe ich Primär gegen Unrecht-Ursachen vorgesorgt, damit Sekundär es erst nicht soweit kommen kann! Primär hat man die Schuldfrage abgeschafft, was Sekundär für viele Frauen eine Einladung zur Privilegienverschaffung geworden ist, denn ca. 80% der Scheidungen geht auf das Konto von Frauen und Verlierer sind die Männer!"

Zitat von einem Richter:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997


gesamter Thread:

 

powered by my little forum