Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil

Alphabet, Tuesday, 20.05.2003, 18:24 (vor 7650 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil von Jolanda am 20. Mai 2003 10:40:45:

eins nach dem anderen, bleiben wir doch einen moment bei der umkehrung des klassikers:

ich (als mann) schmeiße den haushalt und ziehe die kinder groß, meine frau macht karriere und verdient € 50.000 netto per ano.
preisfrage: wer zahlt nach der scheidung?

---Schmunzelt und du sagst, ich wäre blauäugig, dir blauäugigkeit vorzuwerfen, nun ja, da könnten dir die Männer hier und anderswo ganz andere Beispiele erzählen, wenn Frau will, kann sie nach einer Trennung wieder zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern, ich kenne mehr als einen Mann, der Hausmann war und nach der Scheidung wieder arbeiten gehen musste, weil der Frau die Kinder zugesprochen wurden und sie sich entschlossen hatte, die Arbeit nun aufzugeben und bei den Kindern zu bleiben. Du beschäftigst dich wohl noch nicht lange mit diesem Thema oder?

und ... brooomm ... haust du wieder jede menge zusatzannahmen in die debatte.
scheint als wären wir uns allerdings einig, daß in meinem beispiel OHNE zusatzannahmen schlicht und einfach die frau zahlt, oder kannst schon so eine simple grundsätzlichkeit nicht verknusen?

jetzt zu den zusätzen:
die sind austauschbar, auch der zahlende mann kann sich arbeitslos melden, die hände heben und rufen:"ich hab aber nichts, ich kann nicht zahlen."
soll sogar schon vorgekommen sein.

und? können wir das soweit festhalten oder kommst du ohne deine beispiele aus der 'realität' nicht aus?

besten gruß,
alphabet


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