Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil

Norbert, Thursday, 13.02.2003, 10:36 (vor 7746 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil von Markus am 12. Februar 2003 19:48:28:

Hallo Arne,
sehr treffender Bericht. Was ich mich allerdings frage ist, ob man vom Bundesverfassungsgericht hier tatsächlich Objektivität verlangen kann, wenn Beraterinen dieser juristisch höchsten Instanz wie die hier schon oft genannte Familienrichterin Sabine Heinke öffentlich Aussagen treffen können wie: "Seit Männer gemerkt haben, dass sie sich um den Unterhalt drücken können, haben sie die Liebe zu ihren Kindern entdeckt."
Ich meine wenn solche Menschen beratende Funktion haben, Einfluss nehmen können, dann wundert diese Entscheidung doch eigentlich keinen, oder?
Gruß, Markus

Hi Markus
Obige Aussage dieser 'Richterin' ist durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Allerdings zeigt sie auch eine unzulässige Voreingenommenheit, die diese Person als Familienrichterin und Sachverständige disqualifiziert.
Somit dürfte eine solche Person nie als Familienrichterin tätig sein dürfen.
Ebenso nicht (wie in Kohls Zeiten ) beim BVerfG tätig sein.
Was sie dort angestellt haben mag, will ich mir gar nicht vorstellen.

Konservative und Extremfeministinnen schließen sich nur partiell aus, sie ziehen manchmal auch am gleichen Strang.

Trotzdem:
Sogar diese Person hätte ein 'väterfreundlicheres' Urteil gefällt, als es das BVerfG getan hat.
Und als Väterfreundin zählt sie sicher nicht.

Gruß
Norbert


gesamter Thread:

 

powered by my little forum