Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil

Alphabet, Tuesday, 20.05.2003, 13:02 (vor 7650 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil von Bruno am 19. Mai 2003 08:00:09:

Szenario III
nicht verheiratet ---> keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ---> Vater zieht die Arschkarte

verloren wegen zu doof? allein wegen einem nichtvorhersehbarem todesfall sollte man so eine vereinbarung doch treffen.

...warum, wenn Mutter und Vater angeblich doch vor dem Gesetz gleich sind? Wenn es ein gleiches Recht für Mutter und Vater geben würde wäre dies ja wohl nicht erforderlich oder? Also nicht verloren wegen zu doof, sondern verloren wegen Männerdiskriminierung.

doch, verloren wegen zu doof. wenn du ohne paß irgendwo einreisen willst und wieder nach hause geschickt wirst, nützt dir die begründung, du hättest nur den antrag vergessen und das sei jetzt touristen-diskriminierung auch nichts.

Szenario IV
geschieden ---> Frau und Mann wollen die Kinder ----> Vater zieht die Arschkarte

blödsinn. verheiratet = gemeinsames sorgerecht, auch bei scheidung.

...Richtig. Und gemeinsames Sorgerecht heißt im Extremfall Frau bekommt die Kinder, Mann zahlt. Nichts ist´s mit Gleichheit. Gemeinsames Sorgerecht heißt nämlich nicht gleiches Recht für Frauen und Männer. (siehe oben) Beispiele siehe www.paPPa.com

na, prima. so wie du -im extremfall- unschuldig im knast landen kannst?

aber im ernst: wie hättest du es denn gerne geregelt?
würde mich wirklich mal interessieren, die kinder in der mitte durchschneiden fällt ja wohl aus.


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