Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil

Bruno, Monday, 19.05.2003, 11:00 (vor 7651 Tagen) @ Alphabet

Als Antwort auf: Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil von Alphabet am 18. Mai 2003 21:31:00:

Szenario III
nicht verheiratet ---> keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ---> Vater zieht die Arschkarte

verloren wegen zu doof? allein wegen einem nichtvorhersehbarem todesfall sollte man so eine vereinbarung doch treffen.

...warum, wenn Mutter und Vater angeblich doch vor dem Gesetz gleich sind? Wenn es ein gleiches Recht für Mutter und Vater geben würde wäre dies ja wohl nicht erforderlich oder? Also nicht verloren wegen zu doof, sondern verloren wegen Männerdiskriminierung.

Szenario IV
geschieden ---> Frau und Mann wollen die Kinder ----> Vater zieht die Arschkarte

blödsinn. verheiratet = gemeinsames sorgerecht, auch bei scheidung.

...Richtig. Und gemeinsames Sorgerecht heißt im Extremfall Frau bekommt die Kinder, Mann zahlt. Nichts ist´s mit Gleichheit. Gemeinsames Sorgerecht heißt nämlich nicht gleiches Recht für Frauen und Männer. (siehe oben) Beispiele siehe www.paPPa.com


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