Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil

Bruno, Tuesday, 20.05.2003, 15:21 (vor 7650 Tagen) @ Alphabet

Als Antwort auf: Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil von Alphabet am 20. Mai 2003 10:02:55:

Szenario III
nicht verheiratet ---> keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ---> Vater zieht die Arschkarte

verloren wegen zu doof? allein wegen einem nichtvorhersehbarem todesfall sollte man so eine vereinbarung doch treffen.

...warum, wenn Mutter und Vater angeblich doch vor dem Gesetz gleich sind? Wenn es ein gleiches Recht für Mutter und Vater geben würde wäre dies ja wohl nicht erforderlich oder? Also nicht verloren wegen zu doof, sondern verloren wegen Männerdiskriminierung.

doch, verloren wegen zu doof. wenn du ohne paß irgendwo einreisen willst und wieder nach hause geschickt wirst, nützt dir die begründung, du hättest nur den antrag vergessen und das sei jetzt touristen-diskriminierung auch nichts.

...der unpassende Vergleich zeigt, dass du nicht verstehen willst oder nicht kannst. Deshalb nochmals für dich:

Wenn Männer und Frauen gleiches Recht haben, dann ist gemeinsame Sorgerechtserklärung absolut überflüssig. Wenn gemeinsame Sorgerechtserklärung notwendig ist, dann wird einer vom "gleichberechtigten" Recht offensichtlich benachteiligt. Unter www. paPPa.com siehst du wer das ist.

Szenario IV
geschieden ---> Frau und Mann wollen die Kinder ----> Vater zieht die Arschkarte

blödsinn. verheiratet = gemeinsames sorgerecht, auch bei scheidung.

...Richtig. Und gemeinsames Sorgerecht heißt im Extremfall Frau bekommt die Kinder, Mann zahlt. Nichts ist´s mit Gleichheit. Gemeinsames Sorgerecht heißt nämlich nicht gleiches Recht für Frauen und Männer. (siehe oben) Beispiele siehe www.paPPa.com

na, prima. so wie du -im extremfall- unschuldig im knast landen kannst?
aber im ernst: wie hättest du es denn gerne geregelt?
würde mich wirklich mal interessieren, die kinder in der mitte durchschneiden fällt ja wohl aus.

...ganz einfach: Wer kein uneingeschränktes Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder bekommt, braucht nicht zu zahlen. Ich glaube wenn das so wäre, würden viele Streitigkeit (vermutlich nicht alle, aber ich denke doch die meisten) um das Kind wie durch Zauberhand aufhören.


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