Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil

Jolanda, Tuesday, 20.05.2003, 13:40 (vor 7650 Tagen) @ Alphabet

Als Antwort auf: Re: noch ein Kommentar zum Anti-Väter-Urteil von Alphabet am 20. Mai 2003 09:42:12:

Hi,

sehr blauäugig ist es, mir blauäugigkeit zu unterstellen.

---Wenn du meinst, es ist dein Recht das so zu sehen :-)

hier machtst du allerdings eine ganze reihe von zusatz-annahmen - ohne sie zu erwähnen, gelle?!

---Schmunzelt...mein Lieber, ich könnte hier Seiten füllen mit Beispielen, ich könnte stundenlang schreiben, das würde aber nichts ändern, weil du es ja eh richtig findest wie es abläuft oder?!

ja, und weißt du was? das halte ich auch für richtig.

---Na siehst du...habe ich es doch gewusst, du findest es eh richtig, wenn Frauen ihre Macht missbrauchen und Väter ausschliessen, dich interessiert es doch nicht mal warum oder?!

nur mal so zum andenken: zahlen muß immer noch der, der verdient.
kleines beispiel:
ich (als mann) schmeiße den haushalt und ziehe die kinder groß, meine frau macht karriere und verdient € 50.000 netto per ano.
preisfrage: wer zahlt nach der scheidung?

---Schmunzelt und du sagst, ich wäre blauäugig, dir blauäugigkeit vorzuwerfen, nun ja, da könnten dir die Männer hier und anderswo ganz andere Beispiele erzählen, wenn Frau will, kann sie nach einer Trennung wieder zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern, ich kenne mehr als einen Mann, der Hausmann war und nach der Scheidung wieder arbeiten gehen musste, weil der Frau die Kinder zugesprochen wurden und sie sich entschlossen hatte, die Arbeit nun aufzugeben und bei den Kindern zu bleiben. Du beschäftigst dich wohl noch nicht lange mit diesem Thema oder?

blödsinn.

---Keineswegs Blödsinn, Tatsachen...;-)

Ebenfalls beste Grüsse
schickt dir
Jolanda


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