Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Antwort vom Verteidigungsministerium zum Thema Wehrpflicht

Maesi, Tuesday, 01.04.2003, 23:08 (vor 7715 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Antwort vom Verteidigungsministerium zum Thema Wehrpflicht von Stefan G. am 12. März 2003 19:57:33:

Hallo an Stefan und alle anderen

"Die Bundesregierung sieht trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vom 11. Januar 2000 in Sachen Tanja Kreil ./. Bundesrepublik
Deutschland
(allgemeiner Zugang von Frauen zum Waffendienst in den
Streitkräften) keine
Veranlassung, sich für die Ausdehnung der allgemeinen
Wehrpflicht auf Frauen
einzusetzen oder aus diesem Urteil Konsequenzen für
die allgemeine Wehrpflicht
für Männer zu ziehen. Die Bundesregierung sieht
insbesondere keinen Grund, als
Folge des Urteils in Überlegungen über eine
generelle Abschaffung der
allgemeinen Wehrpflicht einzutreten. Vielmehr
kann rechtlich an einer
allgemeinen Wehrpflicht nur für Männer festgehalten
werden.

Diese Haltung der Bundesregierung war zu erwarten. Schauen wir mal die Begruendung an:

[...]Die Beschränkung der
allgemeinen Wehrpflicht auf Männer ist die zulässige
Folge einer
gleichheitsrechtlichen Sondernorm der Verfassung (Art. 12a Abs.
1 Grundgesetz),
die insoweit eine mit Verfassungsrang ausgestattete
Ausnahme vom allgemeinen
Gleichheitssatz konstituiert. Dies ist von der
Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts anerkannt.

Ja, kennen wir schon. Purer Rechtsformalismus ohne jegliche Rechtsethik.

Letztlich wird durch die Wehrpflicht den
Männern auch nicht ? was die
Gleichbehandlungsrichtlinie im Schwerpunkt
verhindern will - die Wahl eines
bestimmten Berufs verweigert. Damit ist das
von Ihnen erwähnte Gebot der
Freiheit der Berufswahl nach Art 12 Abs 2 GG nicht
berührt.

Das ist korrekt, wenn auch fuer die meisten Maenner laengst nicht der springende Punkt.

Es wird
lediglich zeitlich für die Dauer der Wehrdienstleistung die
Berufsausübung
verzögert.

Das ist fuer die meisten Maenner wahrscheinlich wichtiger. Ausserdem sehen die meisten wohl gar keinen Sinn darin, Wehrdienst zu leisten.

Unter Verhaltnismäßigkeitserwägungen erscheint dies
zumutbar,
weil auch Frauen ? durch frauenspezifische und auch
gesellschaftspolitisch
bedingte Nachteile (Schlagworte sind z.B.
geburtsbedingte Ausfallzeiten,
Kindererziehung, gesellschaftliche
Unterrepräsentanz) ? Verzögerungen ihres
beruflichen Werdegangs hinnehmen
müssen.

Hoppla. Da begibt sich dieser Herr aber auf sehr duennes Eis, denn:

1. Vergleicht er die real existierende Wehrpflicht mit einer nichtexistenten Gebaerpflicht. Dieser Vergleich ist derart unzutreffend, dass er noch nicht einmal hinkt.

2. Kann eine Frau ihre erste Niederkunft durchaus planen (so sie denn ueberhaupt Kinder haben will) und sie auf den Zeitraum nach Abschluss der vollstaendigen Ausbildung verlegen. Ein Wehrpflichtiger, der mit 20 Jahren einberufen wird, kann leider ueberhaupt nichts selber entscheiden. Er kann eben nicht sagen: 'Ich warte jetzt mal, bis ich 30 bin, und dann werde ich den Wehrdienst absolvieren.' Auch hier ist der Vergleich unangemessen. Kommt hinzu, dass die werdende Mutter noch ein befristetes Vetorecht zur Lebensberechtigung des Kindes hat; d.h. eine ungewollte Schwangerschaft kann nach dem Willen der Mutter innerhalb einer bestimmten Frist nach der Zeugung abgebrochen werden, waehrend der Vater hierzu gar nichts zu sagen hat.

Das entscheidende Argument für die Beibehaltung einer allgemeinen
Wehrpflicht nur für Männer und die gleichzeitige Öffnung zum Zugang zu
allen
Truppengattungen der Streitkräfte für Frauen aufgrund freiwilliger
Bewerbung
dürfte eine möglichst gleiche Belastung des männlichen und
weiblichen
Bevölkerungsteils durch Verzögerungen des beruflichen
Werdeganges sein.

Das ist eine Logik, die ich jetzt absolut nicht nachvollziehen kann. Eine Mutter hat keineswegs mehr (gesetzliche) Pflichten als ein Vater. Im Gegenteil: sobald ein Mann Vater wird, dann ist er genauso verpflichtet, fuer das Kind zu sorgen, wie die Mutter; Pflichten, die sich im uebrigen auch aus den UNO-Kinderrechten ableiten laesst. Deshalb ist das obige Argument einfach nicht haltbar. Dass es natuerlich Vaeter gibt, die von den (in dieser Beziehung sehr maechtigen) Muettern an der konkreten Erfuellung der Pflichten am Kind sogar mit Hilfe der Rechtsprechung gehindert und auf die pekuniaere Ersatzpflicht (Kindesunterhalt) zurueckgestutzt werden, ist ein trauriges Faktum. Allerdings darf diese UNO-kinderrechtswidrige Rechtspraxis nicht auch noch als Begruendung fuer eine zusaetzliche Pflicht (eben die Wehrpflicht herangezogen werden), da eine Ersatzpflicht fuer Frauen anstelle des Wehrdienstes eben gar nicht existiert. In einer funktionierenden Elternbeziehung ist das oben erwaehnte Kompensationsargument genauso unangebracht, da ja beide Elternteile ihren Beitrag zum Wohle des Kindes erbringen; auch wenn offenbar viele Eltern die traditionelle Arbeitsteilung (Mann erarbeitet Einkommen, Frau uebernimmt Kinderbetreuung und Haushalt) weiterhin bevorzugen.

Dabei
ist nicht entscheidend, dass z. B. auch Männer
Erziehungsurlaub beantragen
können.

Richtig. Mit Erziehungsurlaub hat die Wehrpflicht nun tatsaechlich ueberhaupt nichts zu tun. Weshalb erwaehnt er es dann ueberhaupt?

Entscheidend ist vielmehr, dass
geburtsbedingte Ausfallzeiten,...

Diese geburtsbedingten Ausfallzeiten sind aber normalerweise nicht annaehernd so lang wie die Wehrdienstzeit. Und da Frauen gar nicht zu einer Geburt gezwungen werden ohnehin nicht vergleichbar mit den Ausfallzeiten bedingt durch die Wehrpflicht.

...gesellschaftliche Unterrepräsentanz in
vielen Berufen....

Dieses Problem ist eindeutig von den Frauen selber verursacht. In wenigen konkreten Einzelfaellen mag tatsaechlich Frauendiskriminierung vorliegen, wenn bevorzugt Maenner eingestellt werden. Die Unterrepraesentanz (bzw. Ueberrepraesentanz) von Frauen in bestimmten Berufen ist aber nicht generell Folge von Frauendiskriminierung sondern Folge einer gewaehlten beruflichen Laufbahn; die Wahlmoeglichkeiten von Frauen sind jedenfalls nicht geringer als die von Maennern. Im Gegenteil!

...sowie die tatsächliche
"Last" der Kindererziehung in der
Lebenswirklichkeit nach wie vor von Frauen
getragen wird.

Aber diese 'Last' der Kindererziehung tragen Frauen weder allein, noch werden sie ihr einfach mittels gesetzlicher Pflicht aufgezwungen. In der Lebenswirklichkeit ist es vielmehr so, dass die Muetter das ausdruecklich so wollen und die Vaeter kaum etwas dazu zu sagen haben. Es ist somit eine selbst gewaehlte und nur allzuoft auch gegen den Mann durchgesetzte und verteidigte Rolle der Mutter. Denn sobald der Vater sich zu sehr in Pflege- und Erziehungsarbeiten einmischt, erscheint er der Mutter als Rivale; die letzte Entscheidungshoheit beanspruchen die meisten Muetter nach wie vor fuer sich selber, wie diesbezuegliche Umfragen aber auch die gelebte Realitaet zeigen. Im uebrigen ist es ja nicht so, dass der Vater nichts tut. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Vater in funktionierenden Elternbeziehungen, der sich vor jeglicher Verantwortung drueckt. Im Gegenteil: er uebernimmt, neben pflegerischen und erzieherischen Pflichten, normalerweise zum grossen Teil die Beschaffung des Einkommens und traegt damit entscheidend zum Ueberleben der Familie bei. Selbst nach einer Scheidung/Trennung ist er zur Zahlung eines Kinderunterhaltes und nicht selten eines Ehegatten-, Trennungs- bzw. Betreuungsunterhaltes verpflichtet.

Gleiche
Belastungen für Männer sind teilweise bereits aus
biologischen Gründen,...

Das trifft aber nur auf die Schwangerschaft und Geburt selber zu.

...teilweise wegen der tatsächlichen Lebensumstände nicht
gegeben.

Die tatsaechlichen Lebensumstaende haben aber ueberhaupt nichts mit dem biologischen Geschlecht, welches als Kriterium fuer die Pflicht zum Wehrdienst herangezogen wird, sondern vielmehr mit den von Frauen und Maennern selbstgewaehlten Lebenslaeufen zu tun.

Die Verfassung lässt auch künftig eine sachlich gerechtfertigte
Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Hinblick auf die allgemeine
Wehrpflicht zu;...

Eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung der biologischen Geschlechter in Bezug auf Wehrpflicht gibt es eben nicht. Und zwar selbst dann nicht, wenn man, wie in der obigen Argumentationskette, die kinderlosen Frauen vernachlaessigt, auf die der ganze Bloedsinn mit inexistenten Erziehungs- und Gebaerpflichten gar nicht zutrifft.

...die gegebene Verfassungslage zwingt die Bundesregierung
weder
zur Erweiterung der allgemeinen Wehrpflicht auf Frauen noch zur
Abschaffung der
allgemeinen Wehrpflicht für Männern.

Auf eine (ethisch unhaltbare) formalistische Rechtsposition bezogen stimmt das sogar.

Maßstab für den Umfang
der allgemeinen
Wehrpflicht ist insbesondere die Funktionsfähigkeit der
Streitkräfte.

Das ist der erste Satz, dem ich teilweise zustimmen kann. Wenn ein Staat Streitkraefte unterhaelt, muessen sie auch funktionsfaehig sein. Aber die Streitkraefte muessen natuerlich nicht notwendigerweise durch Wehrdienstverpflichtete gebildet werden; es kann sich ja auch um (maennliche und/oder weibliche) Berufssoldaten handeln. Wenn aber ein Staat eine Wehrpflicht unterhaelt (aus welchen Gruenden auch immer), dann sollen gefaelligst alle grundsaetzlich Tauglichen dazu herangezogen werden. Ich sehe nicht ein, dass das weibliche Geschlecht, analog zu einer koerperlichen Behinderung, die Tauglichkeit zum Wehrdienst oder zu einem zivilen Ersatzdienst ausschliesst.

In diesem
vorgegebenen Verfassungsrahmen steht der
Bundesregierung nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein
weiter Ermessensspielraum zu,
innerhalb dessen sie entscheiden kann, ob den
Sicherheitsbelangen der
Bundesrepublik Deutschland besser durch eine
Wehrpflicht- oder eine Berufsarmee
entsprochen werden kann.

Schoen fuer die Bundesregierung, dass sie den verfassungsrechtlich zugestandenen Ermessensspielraum hat, sich fuer eine Miliz- oder Berufsarmee (oder wohl auch eine Mischform) zu entscheiden. Ich sehe jedoch keinen Zusammenhang zur diskriminierenden Nur-Maenner-Wehrpflicht.

Männer können
zu den in Art. 12a Abs. 1 GG
niedergelegten Dienstpflichten herangezogen
werden, soweit dies im Sinne des
Gemeinwohls notwendig ist; Frauen wird
eine ebensolche Verpflichtung wegen der
oben dargelegten Besonderheiten in
der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht
auferlegt. Nicht Art. 3 GG,
sondern die gleichheitsrechtliche Sondernorm des
Art. 12a Abs. 1 GG ist
hier die maßgebende Vorschrift."

Das ist lediglich die Wiederholung der bereits weiter oben geaeusserten Rechtsauffassung, die formalistisch gesehen wahrscheinlich korrekt ist. Nur mit Gerechtigkeit hat das gar nichts zu tun. Dissidenten wurden in der frueheren Sowjetunion auch in Straflager oder psychiatrische Kliniken geschickt, Menschen wurden an der innerdeutschen Grenze auf der Flucht aus der frueheren DDR erschossen, und noch viel schlimmeres Unrecht wurde in vielen verschiedenen Staaten durch Herren und Damen in seltsamen Roben als verfassungsrechtlich korrekt erklaert. In der Schweiz hatten wir beispielsweise bis 1971 kein Stimm- und Wahlrecht fuer Frauen auf der Bundesebene; pikanterweise gab es damals noch gar keinen Verfassungsartikel, der ausdruecklich die Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz garantiert haette. D.h. wenn es eine Verfassungsgerichtsbarkeit gegeben haette, haetten sich die rechtsprechenden Richter noch nicht einmal auf diese Rechtsposition vom Vorrang eines speziellen Verfassungsartikels vor einem allgemeiner gehaltenen Artikel zurueckziehen muessen, um Ungerechtigkeit als rechtens zu erklaeren. Sie haetten bloss feststellen muessen, dass die CH-Verfassung kein Stimm- und Wahlrecht fuer Frauen vorsieht und deshalb das frauendiskriminierende Nur-Maenner-Wahl- und Stimmrecht verfassungskonform ist. Paeng, fertig! Die Frauen bezogen sich deshalb damals auf ein hoeherstehendes Ideal, naemlich die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wenn sich heute Verfassungsrechtler noch immer auf eine, offensichtlich menschenrechtswidrige, Rechtsdoktrin berufen, um die ausbeuterische Nur-Maenner-Wehr- bzw. -Zivildienstpflicht zu verteidigen, dann ist das eine ziemlich jaemmerliche Position.
Es ist mir natuerlich klar, weshalb das getan wird. Einerseits ist ein Umbau von einer Miliz- zu einer Berufsarmee kein Klacks, und neben einer gewissen Uebergangsdauer, in der ein Berufsheer erst aufgebaut werden muesste und Miliz- und Berufssoldaten parallel ihren Dienst verrichteten, waeren auch ziemlich grosse Investitionen noetig; Geld, das ein finanziell aus dem letzten Loch pfeifender Staat wie Deutschland derzeit schlichtweg nicht hat. Ohne Wehrdienstpflicht gibt es auch keinen zivilen Ersatzdienst, womit bestimmten Wirtschaftszweigen dringend benoetigte billige Zwangsarbeiter entzogen wuerden. Zudem hat Deutschland Buendnisverpflichtungen gegenueber der NATO, die auch waehrend der gesamten Uebergangszeit vollumfaenglich erfuellt werden muessten. Es muessten zusaetzliche soziale Einrichtungen geschaffen werden. Es muessten beispielsweise Weiterbildungseinrichtungen fuer ausgemusterte Soldaten organisiert werden, schliesslich ist ein mit 30 oder 35 Jahren ausgemusterter Berufssoldat noch lange kein Rentner sondern muss bis zum ordentlichen Pensionsalter irgendeinem Erwerb nachkommen (die franzoesische Armee hat bei der Umstellungsplanung vom Miliz- zum Berufsheer diesen Aspekt uebrigens voellig vergessen und musste nachtraeglich solche Weiterbildungsmoeglichkeiten organisieren). In der Uebergangsphase entstuende eine Doppelspurigkeit zwischen Miliz- und Berufssoldaten, welche voruebergehend zusaetzliche Kosten versachte durch das Aufrechterhalten von zwei Systemen. Ausserdem muessten in der Uebergangszeit sowohl Berufs- als auch Milizsoldaten ausgebildet werden, d.h. wer Pech hat wird trotz sukzessiver Umstellung auf die Berufsarmee noch als Wehrpflichtiger ausgehoben (im letzten Jahrgang der franzoesischen Wehrpflichtigen, die das Pech hatten ausgehoben zu werden, waren es noch ein paar Hundert; die fuehlten sich verstaendlicherweise als die Deppen der Nation, weil die meisten gleichaltrigen Kollegen nicht mehr von der Wehrpflicht betroffen waren). Aus all diesen Gruenden (und wahrscheinlich noch weiteren) ist eine speditive Umstellung von einer Miliz- zu einer Berufsarmee nicht moeglich. Aber auch die laengste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Es ist ein Armutszeugnis, dass noch nicht einmal der erste Schritt getan oder auch nur angekuendigt wurde.
Andererseits ist eine Ausdehnung der Dienstpflicht auf Frauen (selbst wenn lediglich auf den Zivildienst beschraenkt) politisch derzeit ganz bestimmt nicht durchsetzbar. Zu gross ist die Macht der Frauenverbaende und -seilschaften in den Parteien sowie die Angst vor Verlusten von grossen Waehleranteilen; eine Ausdehnung der Dienstpflicht auf Frauen waere fuer die Partei, die solches einfuehren wollte, politischer Selbstmord. So versucht die jeweils amtierende Bundesregierung (egal, wer gerade an der Macht ist) dieses heisse Eisen moeglichst nicht anzufassen. Und solange eine grosse Zahl von Maennern sich derart diskriminieren laesst, wird sich an der jetzigen Situation auch nichts aendern. Also schiebt eine Bundesregierung nach der anderen das Problem der maennerdiskriminierenden Wehrpflicht vor sich her und locht weiterhin die Totalverweigerer ein. Immerhin waere eine Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen wahrscheinlich in wesentlich kuerzerer Zeit moeglich, da ja nicht neue Strukturen und Ablaeufe geschaffen sondern lediglich die bestehenden Kapazitaeten vergroessert werden muessten.

Gruss

Maesi


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