Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fahrenheit 68

Scipio Africanus, St.Gallen, Thursday, 21.09.2006, 16:28 (vor 6478 Tagen) @ susu
bearbeitet von Scipio Africanus, Thursday, 21.09.2006, 16:33

Hallo Scipio

Ich widerhole mich: Das ist keineswegs ein "zwangsläufig daraus
resultierender Anspruch". Der Satz "Das Private ist Politisch" stellt eine
Aussage über die Realität dar. Ein Anpruch, muß durch eine Ethische (!)
Aussage gerechtfertigt werden. Ein Ist-Satz ist kein Soll-Satz und aus
einer Aussage über die Realität kann keine Handlung begründet werden (das
wäre ein naturalistischer Fehlschluß).

Mein lieber susu,

deine Argumentation ist wahrlich abenteuerlich. Du willst hier allen Ernstes behaupten, die Aussage "Das Private ist Politisch" sei kein politisches Bekenntnis, sondern eine simple, triviale Feststellung wie beispielsweise "der Mond ist rund" ? Darf ich schmunzeln ?

Wäre dies tatsächlich so, dann wäre die Aussage falsch. Du selbst widerlegst sie anschliessend, indem du reklamierst, es gäbe Bereiche, welche von den 68-ern vor der staatlichen Einflussnahme geschützt wurden. Na was denn nu ?

Das Problem ist im Grunde genommen aber deine beliebige Umdeutung der Begriffe, was wir eigentlich schon geklärt hätten. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mein Punkt ist, daß du keinen öffentlichen Gestaltungsanspruch findest.
Ich habe hier die wichtigsten innenpolitischen Themen der APO durchgekaut.
Die APO war gegen staatliche Eingriffe in die Intimssphäre
(Sexualstrafrecht, Heimkinder) und gegen staatliche Beschränkung
von Grunrechten (Notstandsgesetzgebung, Wehrpflicht). Nenne mir eine
APO-Position, die einen öffentlichen Gestaltungsanspruch für das
Privatleben geltend machen würde. Nur eine einzige. Im historischen
Kontext. Bisher habe ich exakt 0 solche Positionen genannt bekommen.

Es gibt nicht nur Positionen, sondern eine (Handlungs-)Maxime, Gender Mainstreaming genannt, welche fordert, das Geschlechterverhältnis umfassend zu regeln, was nun ohne Zweifel intime Bereiche tangieren muss, die doch traditionell dem Bereich des Privaten zugeordnet wurden, dem Bereich, der staatlichem Einfluss entzogen sein sollte. Gerade dies wird aber negiert.

Hier sind die Bestrebungen, den politischen Gestaltungsanspruch auszudehnen, unverkennbar. Die von dir als Gegenbeispiele genannten APO-Positionen beweisen lediglich, dass die APO eben in ihrem Entstehen staatskritisch war. Nun haben sie aber den Gang durch die Institutionen abgeschlossen, und staatskritische Positionen sind nicht mehr identitässtiftend.

Gruss Scipio


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