Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ach und noch was. Deinem Buben drohen teilweise Jahrzehnte Haftstrafen bei der BW

DerZaungast, Sunday, 19.07.2009, 01:15 (vor 6006 Tagen) @ Diana

Ich hab mir mal das Bundeswehreigene Gesetz durchgelesen. Das ist ein Staat im Staate. Wenn der beispielsweise eine Meuterei anzettelt (ein Lausbubenstreich) bekommt der 10 Jahre Knast. Wenn der bei so was nur mitmacht 5 Jahre. Die Bestrafungen sind absolut drakonisch. Für irgendwelche Pisse kann der da schnell mal 20 Jahre bekommen. Es kann also sein, dass Du deinen Buben einige Jahrzente hinter Gittern besuchen darfst, weil der Bspw sein Grundrecht auf "Freie Meinungsäußerung" an der falschen Stelle geltend gemacht hat.

Das ist es was mit GGArt2(1) ...
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
... gemeint ist. Jeder, außer Männer!


Oder hier, GG Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


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