Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Lenk nicht ab

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 14.09.2007, 21:02 (vor 6671 Tagen) @ Beelzebub

Findest du dieses drittklassige Ablenkungsmanöver nicht selber ein wenig
plump?

Genauso plump wie die Vorwürfe gegen Eva Herman, darum geht es doch, das aufzuzeigen.

Es geht hier nicht um das Rechtsberatungsgesetz oder die Gewerbeordnung
sondern um die Familien- und Bevölkerungspolitik des Dritten Reiches, die,
wie ich
hier
näher erläutert habe, nun mal absolut nicht nachahmenswert war.

"Absolut nicht" ziehe ich in Zweifel. Große Teile davon sind nicht nachahmenswert.
(Gut, daß ich nicht beim NDR arbeite! *ächz*)

Und weil dir dazu wohl nichts eingefallen ist, kommst du, wie in dem
Uralt-Witz mit dem schlecht vorbereiteten Schüler, mit solchen
Albernheiten.

Absolut ungenügend, mein Lieber, Thema verfehlt, setzen, sechs!

Übrigens, nur zur Auffüllung einer deiner zahlreichen Wissenslücken: das
Rechtsberatungsgesetz war sehr wohl ein faschistisches Machwerk.
Hintergrund ist folgender: die Nazis hatten allen jüdischen Rechtsanwälten
die Zulassung entzogen. Um nun zu verhindern, dass diese ihren
Lebensunterhalt als Rechtsberater verdienen, wurde das
Rechtsberatungsgesetz erlassen, nach dem Rechtsberatung nur von
zugelassenen Rechtsanwälten ausgeübt werden darf. Die Anwaltslobby hat
dann nach dem Krieg erfolgreich dafür gesorgt, dass dieses Gesetz in Kraft
bleibt.

Das RBG ist selbstverständlich kein faschistisches Machwerk, sondern ein nationalsozialistisches. Du wirst doch nicht etwa stalinsche Begriffsverfälschungen Dir zueigen machen? Paß auf Deinen Job auf. :-)))

Das Gesetz diente in erster Linie dazu, jüdische Anwälte aus der Justiz zu verdrängen, das ist richtig. Trotzdem ist es bis heute gültig, und zwar fast unverändert (nur den rassistischen Dreck haben die Alliierten entfernen lassen).

Wenn du also wieder mal die Platte
Es-gab-auch-viel-Gutes-im-Dritten-Reich auflegen willst, dann lass
das Rechtsberatungsgesetz besser weg. Nimm stattdessen die
Reichsgaragenordnung von 1939. Die galt bis 1986 und gilt bis heute,
soweit sie in vor 1986 aufgestellte Bebauungspläne aufgenommen wurde.

Gute Idee. Oder das Energiewirtschaftsgesetz von 1936. Oder das Ladenschlußgesetz. Oder das Rabattverbot (die letzteren beiden inzwischen gefallen). Oder den ges. Maifeiertag sowie Muttertag als Feiertag (beide 1933).

Handwerklich kann es also nicht so schlecht gewesen sein, was die Nazis so an Gesetzgebung fabriziert haben, zumindest zum Teil, wenn das großteils noch 50 oder 70 Jahre später in der Demokratie Gültigkeit hatte. Und es wäre -ausnahmsweise mal mit gesundem Menschenverstand betrachtet- ja auch haarsträubend, wenn ein ganzes Land 12 Jahre lang nur Fehler gemacht hätte.

Es ist mehr als lächerlich, eine Person zu disziplinieren, weil sie das sagt, was unser Staat ja ganz offensichtlich implizit auch sagt: es war nicht alles schlecht.

Aber wie wir wissen, ging es um diese Lächerlichkeit ja auch gar nicht. Diese Worte von Eva Herman waren nur das gefundene Fressen, der Nazivorwurf die typische wohlbekannte Keule.


Gruß,
nihi

PS: Wie finden wir eigentlich den olympischen Fackellauf so? *g*

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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