Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wahlfeststellung ist bei gewissen Zweifeln möglich

Beelzebub, Friday, 14.09.2007, 00:36 (vor 6672 Tagen) @ Nihilator

Oder anders gesagt: Schuld muß nicht bewiesen werden, sondern Unschuld. Im
Zweifel gegen den Angeklagten.

Das gilt auch und besonders dann, wenn man dem Angeklagten gar keine
Gelegenheit gibt zu sagen, was er wirklich meint. So ist eben Demokratie
und Rechtsstaat, gell, Beelze?

Wir haben es hier weniger mit einem Fall von "im Zweifel für den Angeklagten" zu tun, sondern weit eher mit einem der Wahlfeststellung.

Ein solcher Fall liegt im Strafrecht vor, wenn nicht geklärt werden kann, welches von mehreren gleich schwer wiegenden und rechtsethisch vergleichbaren Delikten jemand begangen hat, zugleich aber sicher ist, dass er eines begangen hat.

Beispiel: bei einem Verdächtigen wird verstecktes Diebesgut gefunden. Wenn sich nicht ermitteln läßt, ob er die Sachen selbst gestohlen oder als Hehler in seinen Besitz gebracht hat, aber mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass er eine von beiden Taten begangen haben muss, dann kann er nach vorgenanntem Grundsatz "wegen Diebstahl oder Hehlerei" bestraft werden.

Und ähnlich vergleichbar ist es auch hier:

Eva Hermanns Aussage ist jedenfalls zweideutig. Sie kann so ausgelegt werden, wie E.H. in ihrer Klarstellung behauptet, sie gemeint zu haben, sie kann aber genausogut heißen: "Es war nicht alles schlecht im Dritten Reich, die Wertschätzung von Familie und Mutterschaft beispielsweise war gut."

Es bleiben daher zwei Möglichkeiten:

Entweder, Eva Hermann wollte tatsächlich das Dritte Reich relativieren, was ich, wie ich mehrmals schrieb, für die unwahrscheinlichere Möglichkeit halte, oder aber, sie hat sich in einem extrem sensiblen Bereich aufgeführt wie eine betrunkene Elefantenkuh im Porzellanladen. Und wie sensibel dieser Bereich ist, das müßte sie als Journalistin eigentlich wissen. Weiterhin müßte sie als Journalistin ihre Sprache unter Kontrolle haben und in der Lage sein, sich klar und unmißverständlich auszudrücken. Und daher wäre es ihr ohne weiteres möglich gewesen, ihre Aussage in solche Worte zu fassen, die den Verdacht von Nazipropaganda gar nicht erst aufkommen lassen.

Kurzum: ihr kann entweder Verharmlosung der üblen Familienpolitik des Dritten Reiches vorgeworfen werden oder aber ein extrem dummer handwerklicher Schnitzer von der ganz groben Sorte.

Beides ein Grund zur Kündigung. Wohlgemerkt, zur Kündigung als Journalistin an herausgehobener Stelle, die in dieser Eigenschaft zu besonderer Sorgfalt verpflichtet ist, insbesondere dazu, vor jeder öffentlichen Äußerung genau zu überlegen, wie diese wahrgenommen werden kann.

Wäre sie stattdessen beispielsweise Sekretärin beim NDR, wäre die Kündigung nicht gerechtfertigt.

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

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