Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 13.09.2007, 04:32 (vor 6673 Tagen) @ Beelzebub

Ich vermisse Deinen Aufschrei im Falle "Hermann".


Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Und es gibt mehrere verschiedene
Grenzen. Die eine, will mal sagen allgemeingültige Grenze, das sind die
einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts. Etwa die zu Beleidigungen,
Verleumdungen und Volksverhetzung. Gegen die ist nichts zu sagen - außer
gegen das Verbot der Holocaustleugnung, das m.E. weit mehr schadet als
nützt. Aber das nur nebenbei.

Hätte irgendein Staatsanwalt wegen E.H.'s Äußerungen Ermittlungen
aufgenommen, dann wäre mein Aufschrei bestimmt nicht ausgeblieben.

Die Meinungsfreiheit hat aber auch eine arbeitsrechtliche Grenze.

Beispielsweise ist es jedermanns gutes Recht, in der Öffentlichkeit zu
sagen: "Leute kauft euch ja keinen BMW, das ist ein miserables Auto,
ganz schlecht verarbeitet und viel zu teuer. Kauft euch lieber einen
Daimler, da bekommt ihr was für euer Geld."

Wenn aber der Pressesprecher der BMW AG so was tut, dann muss er damit
rechnen, deswegen seinen Job zu verlieren - wogegen m.E. nichts zu sagen
ist.

Was für eine überaus treffliche Einlassung! Genauso ist es. Frau Herman arbeitete für eine AG, die ein Produkt zu verkaufen hat. Ihre Aussagen waren geeignet, Zweifel an diesem Produkt hervorzurufen. Also mußte sie entlassen werden, ganz klar.

Die Frage ist: welches Produkt hat der NDR zu verkaufen? Wo steht diese Verpflichtung festgeschrieben? Soll er nicht eigentlich ein freier Autohändler sein? Wer hat die Macht, den NDR auf ein bestimmtes Fabrikat festzulegen? Werden da womöglich auch Pannen des betreffenden "falschen Fabrikats" von vor Jahrzehnten herangezogen und, wenn ja, warum?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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