BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges
Sie hat bei dem Kuckucksvater durch Vorspielung falscher Tatsachen in
betrügerischer Absicht einen finanziellen Schaden verursacht, also soll sie
ihn auch selber an ihn zurück zahlen.
§263 Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Laut Gesetz hat die Frau einen Betrug begangen und müsste auch zivilrechtlich für den Vermögensschaden haften.
Nach der Zivilprozessordnung müsste der Richter im Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung nach Abschluss des Verfahrens, wenn es erfolgreich war, die Staatsanwaltschaft informieren, dass hier ein Betrugsfall vorliegt. Die Staatsanwaltschaft müsste das Verfahren eröffnen, weil Betrug ein Offizialdelikt ist, das von Amts wegen verfolgt werden muss. Nach der Verurteilung der Betrügerin kann der geschädigte Mann im Zivilverfahren einen Titel über die Schadenssumme gegen die Betrügerin erwirken und per Gerichtsvollzieher bei der Betrügerin eintreiben.
Wir haben ein Recht für den Fall, aber alle Richter und Staatsanwälte beugen dieses Recht.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- Heute Urteil des BGH über Regress von Kuckkucksväter -
Floh,
09.11.2011, 16:20
- Dem Mann muss sein Schaden ersetzt werden. -
Ragnar Hoeg,
09.11.2011, 16:47
- Alternative -
hä,
09.11.2011, 17:00
- Das Naheliegende -
Mus Lim,
09.11.2011, 17:33
- BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern" - Oliver, 09.11.2011, 17:45
- Alternative -
Hm,
09.11.2011, 17:47
- ? -
hä,
09.11.2011, 17:58
- Sehe ich genauso! K.w.T
-
IchIchIch,
09.11.2011, 18:00
- ? -
Hm,
09.11.2011, 18:11
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:16
- ? -
Hm,
09.11.2011, 18:27
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:46
- ? -
Hm,
09.11.2011, 19:08
- Informier dich mal -
hä,
09.11.2011, 19:15
- Informier dich mal -
Hm,
09.11.2011, 19:24
- Ich geb auf -
hä,
09.11.2011, 19:39
- Ich geb auf - Hm, 09.11.2011, 20:12
- Das ist Nötigung und Betrug gegen Mann und Kind - Diskriminierter, 09.11.2011, 20:08
- Ich geb auf -
hä,
09.11.2011, 19:39
- Informier dich mal -
Hm,
09.11.2011, 19:24
- Informier dich mal -
hä,
09.11.2011, 19:15
- ? -
Hm,
09.11.2011, 19:08
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:46
- ? -
Hm,
09.11.2011, 18:27
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:16
- Sehe ich genauso! K.w.T
- Hast Du Jura studiert? - Torsten, 09.11.2011, 19:59
- Ist eine Schweinerei - Torsten, 10.11.2011, 08:57
- ? -
hä,
09.11.2011, 17:58
- Das Naheliegende -
Mus Lim,
09.11.2011, 17:33
- NEIN -
Sachse,
09.11.2011, 17:03
- NEIN - pappi, 09.11.2011, 17:15
- Falsche Antwort! Dich knöpp ich mir mal vor, Freundchen. -
Verhinderter,
10.11.2011, 01:24
- Falsche Antwort! , wirklich! - Sachse, 10.11.2011, 12:00
- BGH-Spielchen! -
adler,
10.11.2011, 02:54
- BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges -
Rainer,
10.11.2011, 10:33
- Geltungsbereich? - GreenFinger, 10.11.2011, 11:58
- BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges -
Rainer,
10.11.2011, 10:33
- Alternative -
hä,
09.11.2011, 17:00
- Dem Mann muss sein Schaden ersetzt werden. -
Ragnar Hoeg,
09.11.2011, 16:47