Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges

Rainer ⌂, Thursday, 10.11.2011, 10:33 (vor 5159 Tagen) @ adler

Sie hat bei dem Kuckucksvater durch Vorspielung falscher Tatsachen in
betrügerischer Absicht einen finanziellen Schaden verursacht, also soll sie
ihn auch selber an ihn zurück zahlen.

§263 Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Laut Gesetz hat die Frau einen Betrug begangen und müsste auch zivilrechtlich für den Vermögensschaden haften.

Nach der Zivilprozessordnung müsste der Richter im Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung nach Abschluss des Verfahrens, wenn es erfolgreich war, die Staatsanwaltschaft informieren, dass hier ein Betrugsfall vorliegt. Die Staatsanwaltschaft müsste das Verfahren eröffnen, weil Betrug ein Offizialdelikt ist, das von Amts wegen verfolgt werden muss. Nach der Verurteilung der Betrügerin kann der geschädigte Mann im Zivilverfahren einen Titel über die Schadenssumme gegen die Betrügerin erwirken und per Gerichtsvollzieher bei der Betrügerin eintreiben.

Wir haben ein Recht für den Fall, aber alle Richter und Staatsanwälte beugen dieses Recht.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


gesamter Thread:

 

powered by my little forum