Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich geb auf

Hm, Wednesday, 09.11.2011, 20:12 (vor 5160 Tagen) @ hä

Genau, in dem konkreten Fall geht es um eine Frau, die einem Mann ein Kind
untergeschoben hat, um sich von ihm finanziell versorgen zu lassen. Du
findest es gut, dass nicht sie, sondern der andere von ihr betrogene Mann
den finanziellen Schaden tragen soll.

Du hast eingangs geschrieben, dass der wahre Vater die Kosten nicht verursacht hat. Das war falsch, er hat sie verursacht, aber die Mutter hat dafür gesorgt, dass ein anderer sie gutgläubig als seine Kosten ansah und übernahm.

Was dir vorschwebt, ist eine Anspruchsbefreiung des Vaters gegenüber dem Scheinvater, weil der echte genauso reingelegt wurde. Damit hält man dann aber dem Scheinvater etwas entgegen, was primär eine Sache zwischen Mutter und echtem Vater ist ("Kind verschweigen"). Ich würde von daher eher darauf gehen, dass der echte Vater für diese Tat zumindest anteilig die Mutter in Regress nehmen kann. So bleibt der Bereicherungsanspruch des Scheinvaters gegenüber dem Vater für die Kosten seines Kindes erhalten und die Mutter kommt nicht unbeschadet davon.

Wird aber so nicht kommen. Strafrechtlich kommen Frauen ohnehin immer unbeschadet davon und zivilrechtlich wird auch die Politik und Justiz davorstehen, dass die Frau derart in die Mangel genommen wird.


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