Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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NEIN

Sachse, Wednesday, 09.11.2011, 17:03 (vor 5160 Tagen) @ Ragnar Hoeg

Wenn die Frau den Namen nicht rausrückt ... dann muss der Staat die Kosten übernehmen

Warum aus Steuergeldern diese Sache finanzieren?
Wenn die Mutter den Vater verschweigt (oder sie ihn nicht kennt) dann solle sie das Recht haben, alle Folgekosten selber zu tragen.

Der Kuckucksuhr sollte in jedem Fall und uneingeschränkt ein Schadenersatzanspruch gegen die Mutter als Verursacherin haben.
Warum sollte er sich mit dem leiblichen Vater auseinandersetzen müssen?
Warum sollte die Allgemeinheit die Kosten ihres Tuns tragen?

Das Einzige, was hier seitens irgendeiner Behörde notwendig wäre sehe ich in der Ausreichung eines (gut Verzinsten) Kredites an die Mutter bei Auszahlung an den Geschädigten.

Zum V.. gehört nun mal Verantwortuing


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