Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BGH-Spielchen!

adler, Kurpfalz, Thursday, 10.11.2011, 02:54 (vor 5160 Tagen) @ Sachse

Der Kuckuckvater sollte in jedem Fall und uneingeschränkt ein
Schadenersatzanspruch gegen die Mutter als Verursacherin haben.
Warum sollte er sich mit dem leiblichen Vater auseinandersetzen müssen?

Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit.

Sie hat bei dem Kuckucksvater durch Vorspielung falscher Tatsachen in betrügerischer
Absicht einen finanziellen Schaden verursacht, also soll sie ihn auch selber an
ihn zurück zahlen.

Sie kann ja gerne versuchen, ihn sich vom Vater zurückzuholen. Damit werden zugleich
weitere Ränkespielchen ausgehebelt.

Was ist, wenn der Vater weniger Unterhalt zu zahlen hätte als der Kuckucksvater?
In der BGH-Konstruktion bleibt er dann nämlich auf der Differenz sitzen. Im Spiel
ohne Bande wäre es dann die Betrügerin, die die Differenz zu zahlen hätte. Es ist
nämlich gar nicht schwer, sich vorzustellen, dass sie denjenigen als Vater ihres
Kindes
ausersehen hat, von dessen Konto mehr Kohle zu erwarten ist. ist zumindest
ein nicht von der Hand zu weisendes Motiv für so einen Betrug.

Es würde auch ein schönes Schlupfloch für die Betrügerin verschlossen. Wenn sie
nämlich gar nicht weiß, wer der Vater ist, dann bleibt nach diesem BGH-Spielchen
der Kuckucksvater auf dem bei ihm ergaunerten Schaden sitzen. Im Spiel ohne Bande,
wäre sie hingegen gleich viel stärker motiviert, sich an den Vater zu erinnern,
dessen Name und Identität ihr vielleicht gerade nicht so präsent ist. Und wenn
sie ein Flittchen war, dann ist sie nun wenigstens interessiert, den tatsächlichen
Vater ausfindig zu machen.

So, nach der BGH-Konstruktion, kann sie sich ganz einfach zurücklehen und Anderen
das Feld überlassen. Macht ihr mal, ich hab damit nichts, aber auch gar nichts zu
tun. Obwohl sie ja erst den Schaden verursacht hat. Das BGH-Urteil entlässt mal
wieder Frauen aus jeder Verantwortung. Ein Skandalurteil in meinen Augen!

Mal ein neutrales Beispiel ohne Genderkram:
A betrügt B um einige zigtausend Euro.
Als B nun dahinter kommt, will er von A das Geld wieder haben.
Oooch, sagt A. Das geht aber gar nicht. Ich hab mir nämlich von
dem Geld schon ein schickes Auto gekauft. Versuchs doch mal beim
Händler. Vielleicht gibt der dir was zurück.

Jeder sieh sofort, dass dies eine bekloppte Argumentation von A ist.
Der BGH aber schickt Herrn B tatsächlich zum Autohändler. Und zwar
weil der Betrüger in dem Fall eine Frau ist.

Ich komme immer wieder zu dem selben Ergebnis:
Das Titten Reich hat aus einem gedeihliche zusammenleben eine Räuberhöhle gemacht.
Der real existierende Feminismus ist ein Irrenhaus!

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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