Hast Du Jura studiert?
Bei soivel Nonsenens, was Du abgelassen hast, könnte man es fast glauben.
Natürlich hat er (und sie) die Kosten verursacht, denn beide haben das
Kind gezeugt.
Aber er hat es nicht in die Welt geworfen!!! Er hat auch nicht die Möglichkeit gehabt, freiwillig nach seinem Willen, Entscheidung und Wunsch hin Vater zu werden. -> Deswegen soll ne Frau auch eine Vaterschaftsanerkennung benötigen, um überhaupt Unterhalt verlangen zu können, bzw. sollte verheiratet gewesen sein.
Den Willen und den Wunsch hatte und die Entcheidung fällte definitiv nur die Mutter!!! Sie ist allein für die Kosten veranwortlich. Willkommen im 21-Jahrhundert: Da gibt's u.a. sowas wie die Pille danach, Abtreibung und Adoption.
Dass die Mutter ihn nicht informiert hat, schließt seine
Kostenverursachung ja nicht aus, sondern nur die Gelegenheit, sie von
Anfang an selber zu übernehmen bzw. mit der Alten zu teilen, aber da kommt
ja erfahrungsgemäß nichts.
Wenn er seine Vaterschaft nicht annerkannt hat, wenn er diese Frau nie als seine Mutter seiner Kinder haben woillte, wieso sollte er dann die Entscheidungen einer anderen Person tragen und schuldig sein? - Es ist schwachsinn! Reiner Weiberwillkür, um Kosten auf andere zu übertragen und den Spaß an sich. Du deckst mit Deinem Geschwaffel nur die Betrügerin des Spiels.
--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
gesamter Thread:
- Heute Urteil des BGH über Regress von Kuckkucksväter -
Floh,
09.11.2011, 16:20
- Dem Mann muss sein Schaden ersetzt werden. -
Ragnar Hoeg,
09.11.2011, 16:47
- Alternative -
hä,
09.11.2011, 17:00
- Das Naheliegende -
Mus Lim,
09.11.2011, 17:33
- BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern" - Oliver, 09.11.2011, 17:45
- Alternative -
Hm,
09.11.2011, 17:47
- ? -
hä,
09.11.2011, 17:58
- Sehe ich genauso! K.w.T
-
IchIchIch,
09.11.2011, 18:00
- ? -
Hm,
09.11.2011, 18:11
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:16
- ? -
Hm,
09.11.2011, 18:27
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:46
- ? -
Hm,
09.11.2011, 19:08
- Informier dich mal -
hä,
09.11.2011, 19:15
- Informier dich mal -
Hm,
09.11.2011, 19:24
- Ich geb auf -
hä,
09.11.2011, 19:39
- Ich geb auf - Hm, 09.11.2011, 20:12
- Das ist Nötigung und Betrug gegen Mann und Kind - Diskriminierter, 09.11.2011, 20:08
- Ich geb auf -
hä,
09.11.2011, 19:39
- Informier dich mal -
Hm,
09.11.2011, 19:24
- Informier dich mal -
hä,
09.11.2011, 19:15
- ? -
Hm,
09.11.2011, 19:08
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:46
- ? -
Hm,
09.11.2011, 18:27
- ? -
hä,
09.11.2011, 18:16
- Sehe ich genauso! K.w.T
- Hast Du Jura studiert? - Torsten, 09.11.2011, 19:59
- Ist eine Schweinerei - Torsten, 10.11.2011, 08:57
- ? -
hä,
09.11.2011, 17:58
- Das Naheliegende -
Mus Lim,
09.11.2011, 17:33
- NEIN -
Sachse,
09.11.2011, 17:03
- NEIN - pappi, 09.11.2011, 17:15
- Falsche Antwort! Dich knöpp ich mir mal vor, Freundchen. -
Verhinderter,
10.11.2011, 01:24
- Falsche Antwort! , wirklich! - Sachse, 10.11.2011, 12:00
- BGH-Spielchen! -
adler,
10.11.2011, 02:54
- BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges -
Rainer,
10.11.2011, 10:33
- Geltungsbereich? - GreenFinger, 10.11.2011, 11:58
- BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges -
Rainer,
10.11.2011, 10:33
- Alternative -
hä,
09.11.2011, 17:00
- Dem Mann muss sein Schaden ersetzt werden. -
Ragnar Hoeg,
09.11.2011, 16:47