Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hm, Wednesday, 09.11.2011, 19:24 (vor 5160 Tagen) @ hä

Nein, es ist kein Unterschied. Du bist selbst dann unterhaltspflichtig,
wenn dich eine Frau mit vorgehaltener Waffe zum Sex gezwungen hat!

Das weiß ich und es ist beklagenswert. Ist aber eine andere argumentative Baustelle; das ist es, was ich in meinem vorherigen Beitrag sagte. Du kannst nicht zwecks Durchsetzung deiner Ansicht mal eben die Ausgangssituation ändern um dann damit argumentieren zu können. Hier geht es nicht um a) selbstbefruchtende Fotolaborantinnen oder b) Waffensex, sondern um eine Frau, die es bislang verhinderte, dass der wahre Vater eines Kindes herangezogen wird. Für sein Kind und damit für seine Kosten, die von Anfang an bestanden.


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