Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Dem Mann muss sein Schaden ersetzt werden.

Ragnar Hoeg, Wednesday, 09.11.2011, 16:47 (vor 5160 Tagen) @ Floh

Ich sehe das ähnlich: Wenn die Frau den Namen nicht rausrückt und der Staat sie dabei ggf. noch schützt, dann muss der Staat die Kosten übernehmen oder der Staat überlässt es dem Geschädigten bei absoluter Straffreiheit selbst, den Namen auch unter Anwendung von physischen Druck aus der BetrügerIn herauszuholen.


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