Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alternative

, Wednesday, 09.11.2011, 17:00 (vor 5160 Tagen) @ Ragnar Hoeg

überlässt es dem Geschädigten bei absoluter
Straffreiheit selbst, den Namen auch unter Anwendung von physischen Druck
aus der BetrügerIn herauszuholen.

Wie kommt man eigentlich auf solche - sorry - beknackten Vorschläge, anstatt auf das Naheliegende: Die Mutter hat die zu Unrecht gezahlten Kosten aus eigener Tasche zu erstatten. Der echte Kindesvater dürfte auch überrascht gewesen sein, plötzlich Vater zu sein. Wieso soll er im Nachhinein für Kosten aufkommen, die er gar nicht verursacht hat? Schließlich hat ihn die Mutter auch nicht informiert, dass er ein Kind hat, und plötzlich soll er Nachzahlungen leisten.


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