Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einfach genial, susu!

gast42, Monday, 30.04.2007, 10:36 (vor 6808 Tagen) @ susu

Es gibt keine steuerliche Besserstellung von Eheleuten. Das Splitting
sorgt dafür, daß sie gleichgestellt sind und der Progressionsnachteil
ausgeglichen wird.

Korrekt.

Der Progressionsnachteil entsteht aber nur bei gemeinsammer Veranlagung
und zwei ähnlich großen Einkommen. Bei grundsätzlicher Getrenntveranlagung
ist das Problem, daß damit eine Scheidung für beide Beteiligten steuerlich
günstiger wird als die Ehe. Sinnvoll wäre es daher, eine Geltendmachung
des potentiellen Unterhalts zu ermöglichen.

Genau das geschieht bei der aktuellen (seit langer Zeit geltenden) Regelung.
Der potentielle Unterhalt betraegt genau die Haelfte des Einkommens des jeweils anderen Ehepartner.
Genau daraus folgt eben das gegenwaertige Splitting.

Damit wäre zwar immer noch
eine Vergünstigung der Eheleute gegenüber einem unverheiraten Paar
gegeben, aber nicht mehr in dem bisherigen Maß.

Und warum genau soll nun weniger Unterhaltsverpflichtung anerkannt werden, als nunmal nach BGB tatsaechlich gegeben ist?

Und wieso soll das ganze eigentlich eine "Verguenstigung" sein?
Spaetestens seit Einfuehrung der Homo-Ehe kannst Du sogar Deinen Vermieter heiraten, wenn Du Dir steuerliche Vorteile davon versprichst. Echt jetzt, ob Ihr beide ein Paar seid interessiert dabei niemanden.

Das Problem ist, daß der eigentliche Ehezweck partiell ein wenig in
Vergessenheit geraten ist. Darauf und nur darauf müßte die
Gesetzgeberin meiner Meinung nach reagieren. Indem sie das Eheprivileg
eben vom eigentlichen Ehezweck abhängig machte.


Die Frage ist jetzt, ob die Ehe rechtlich überhaupt an einen Zweck
gebunden sein darf.

Inwiefern darf? Es bilden sich offenbar reichlich Leute ein, sie duerften.
Das GG und die sonstige Rechtslage gibt das allerdings nicht her, der Trend geht auch eher in die Gegenrichtung: Zweck der Ehe ist die Schliessung eines Vertrags zwischen den Eheleuten sowie dem Staat als dritte Partei, mit den u.a. im BGB und EStG definierten Rechtsfolgen, nicht mehr.

Mich wuerde interessieren, was einen Nihi oder einen suse dazu bringt in diese Diskussion einzusteigen, bzw. wo denn da der Sinn fuer Maennerrechtler/Antifeministen/whatever sein soll?

Feministinnen benutzen das Ehegattensplitting als Beleg dafuer, der Staat wuerde verheiratete (Haus)Muttis bzw. eigentlich deren Ehemaenner ggueber z.B. alleinerziehenden Mamis privilegieren.

Konservative benutzen das "Splittingprivileg", um ihrer Klientel (Leute, denen die Ehe wichtig ist) zu suggerieren, der Staat wuerde ihre gewaehlte Lebensform irgendwie "foerdern", "unterstuetzen" oder eben gar "privilegieren".

Wie es wirklich ist, hatte Nihi oben schon korrekt geschrieben.
Nur was das mit dem "eigentlichen Ehezweck" dann wieder soll...

Ich versteh's nicht: Was bringt Maennerrechtler dazu, die von lila oder schwarz angemalten Patriarchatsfans gestiftete Verwirrung um diesen Themenkomplex einfach so zu uebernehmen und selber irgendwelche politischen Forderungen da ranzuhaengen?

Es ist doch eigentlich ganz einfach:
1. Die Ehe ist ein Versorgungsvertrag fuer Frauen
2. Nein, um die Kinder ging es noch nie. Oder schonmal davon gehoert, dass sich eine Ehe einfach so aufloesen laesst, ohne Unterhalt, nur weils halt mit den Kindern nix geworden ist
3. Genauso andersrum: Schonmal davon gehoert, dass eine Scheidung laenger gedauert haette oder eine Trennung nicht durchfuehrbar war, WEIL Kinder da sind? Frauenhaeuser und "parteiliche Frauenarbeit" belegen das Gegenteil
4. Damit es wirklich ankommt: "Es geht um die Kinder" war schon immer eine Luege mit der Frauen ihre moeglichst lebenslange Vollversorgung gerechtfertigt haben.

Wieso also muss ich hier im gelben Forum von "Eheprivileg" und "eigentlichem Ehezweck" lesen? Gehts noch?

Verwunderte Gruesse


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