Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Einfach genial, susu!

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 28.04.2007, 18:14 (vor 6810 Tagen) @ susu

Der heutige Artikel in der FTD basiert scheinbar auf einem Beitrag mit
dem > > Titel "Gender based taxation". Ist auf englisch geschrieben
und auch noch mathematisch mit einigen Formeln begründet. Ich schlage
die beiden Autoren hiermit hochoffiziell für den "Lila Pudel 2007" vor.


Die Antwort lautet: Jain.
Denn die Autoren schlagen keineswegs vor, für Frauen und Männer jeweils
unterschiedliche Steuersätze zu erlassen.

Nein nein.

"Hier jedoch ist ein Vorschlag, den beide Lager unterstützen können sollten: Senkt die Einkommensteuer für Frauen und erhöht - in geringerem Ausmaß - die Steuer für Männer."

So eine klare Aussage mal eben so abzustreiten, das kannst wirklich nur Du.

Der reale Steuersatz hängt wovon
ab? Antwort: Von der Steuerklasse. Und weil Frauen im Schnitt in schlechter
bezahlten Berufen tätig sind, haben sie in der Regel auch einen niedrigeren
Steuersatz (dazu kommt Teilzeit, etc.). Insofern werden Frauen im Schnitt
weniger besteuert. Nur eben nicht jede. Eine Professorin zahlt soviel wie
ein Professor, eine Reinigungskraft wird unabhängig vom Geschlecht die
gleiche Steuerklasse haben.

Es ist keineswegs eine Neuigkeit, daß Frauen weit weniger zum Steueraufkommen beitragen. Klar zahlen Frauen schon jetzt niedrigere Sätze durch niedrigere Einkommen.
Muß jetzt Deiner Meinung nach die Professorin einen so niedrigen Satz bekommen wie die Reinigungskraft? Wenn ja, warum?

Einen Punkt jedoch gibt es, in dem das so nicht greift und tatsächlich ist
das ein Teil Steuerrecht, der längst überfällig ist: Das
Ehegattensplitting.
Nehmen wir mal den Fall:
1 Ehegatte verdient 50000 Eur im Jahr, der andere nix. Dann werden 9012 Eur
Steuern fällig. Macht 18%. Verdient jetzt der andere 30000 Eur dazu, dann
werden 19460 Eur Steuern fällig. Das entspricht einer Steuer von 34,8% auf
das kleinere Einkommen, im Gegensatz zu den 3254 Eur die sonst auf einen
Verdienst von 30000 Eur anfallen würden (10,8% - 24% weniger!).

Und bei getrennter Veranlagung? Die Wahl hat doch jedes Ehepaar.

Es ist nicht unbedingt meine Vorstellung von Gerechtigkeit, ein Paar, das 50:50 50.000 Euro Einkommen erzielt, anders zu besteuern als eines, wo dieses Einkommen von einem allein erzielt wird. Es hat seine Gründe, warum es das Splitting so gibt; das war ein absolutes verfassungsrechtliches Gebot.
Allerdings wäre ich jederzeit dabei, den Anspruch an Kinder zu koppeln. Das Splitting stammt aus einer Zeit, als das bei Ehepaaren noch selbstverständlich war; heute sollte es der Entwicklung angepaßt werden.
Einen anderen Grund für staatliche Förderung freigestellter Ehefrauen (oder -männer) sehe ich nicht. Allerdings ist dieser ein enorm wichtiger.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum