Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einfach genial, susu!

susu, Sunday, 29.04.2007, 14:59 (vor 6809 Tagen) @ Nihilator

Deine Sicht, um die es hier ging, lautete:
"Denn die Autoren schlagen keineswegs vor, für Frauen und Männer jeweils
unterschiedliche Steuersätze zu erlassen."
Der von mir zitierte Text belegt EXAKT das Gegenteil. Sie schlagen sogar
für verschiedene Länder eine konkrete prozentuale Höhe der Frauensteuer
vor.


Eine Prozentuale Höhe der Durchschnittssteuer. Was sie nicht angeben ist da der Ist-Wert. Und der wäre schon von Interesse, weil sich das bei einem Steuersystem das die "optimal taxation" anwendet, auf die sie sich ja beziehen ohnehin auf genau diesem Niveau bewegen würde.

Wenn ich Dich richtig verstehe, stimme ich Dir da zu. Das Problem ist:
genau diese Doppelmoppelung versuchen die Autoren nahezulegen.

Im FTD Artikel. Nicht im Paper. Wie gesagt, das wäre nicht durchs peer-review gekommen, weil die anderen Finanzmathematiker, die das Paper gegengelesen haben, so was bemerkt hätten. Im Paper geht es um Durchschnittssätze, ohne berücksichtigung des Ist-Werts. Wenn Italien kein Steuersystem hat, daß von der OT groß abweicht, also eine Progredienz in den Sätzen, dann werden die realen Zahlen ohnehin da liegen, wo die Autoren sie angeben.

Ich gehe davon aus, daß die Berechnungen der Autoren seriös und korrekt
sind. Wahrscheinlich ließe sich ein besseres Steueraufkommen erzielen,
wenn man nach irgendwelchen Kriterien unterschiedlich besteuert. Die Frage
ist: darf man das und sollte man das?

Die Antwort lautet nein, weil es dem Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz zuwiederläuft. Die Frage ob man damit tatsächlich ein besseres Steueraufkommen erzielen kann, würde ich ebenfalls verneinen: So wie die Mathematik angelegt ist, ist bei einem Steuersystem, daß nur nach Einkommenshöhe gestaffelt ist und dabei den Regeln der optimal taxation folgt keine Verbesserung durch eine unterschiedliche Besteuerung gegeben. Im Gegenteil: Je stärker ich das OT-Modell durch solcherlei Unfug verändere, desto weniger optimal ist das Steuermodell. D.h. man würde damit ein schlechteres Steueraufkommen verursachen.

Ich stelle das nochmal an einem anderen Beispiel dar. Es ist lange bekannt
-und die Werbeindustrie hat sich mehr oder weniger darauf eingestellt-, daß
(männliche) Homosexuelle im Schnitt höhere Einkommen erzielen als der
Durchschnittsmann (warum, ist hier uninteressant). Hier könnte also das
Gleiche ziehen wie im Vergleich Männer-Frauen. Wie fändest Du so
prinzipiell den Vorschlag, dies über die Progression hinaus in einem
125%-Steuersatz für Schwule und Bisexuelle zu berücksichtigen?

Genauso bescheuert wie den in der FTD geäußerten. Zumal sich da noch größere Erhebungsprobleme ergeben würden.

Das ist leicht zu erklären. Unteres Ende: wer keine Steuern zahlt, kann
auch keine Ermäßigung bekommen. Eine negative Steuer gibt es bei uns nicht
(wobei ich die gar nicht so übel fände).
Oberes Ende: bei derartigen Einkommen ist eine staatliche Entlastung nicht
erforderlich.

Es gibt keine steuerliche Besserstellung von Eheleuten. Das Splitting
sorgt dafür, daß sie gleichgestellt sind und der Progressionsnachteil
ausgeglichen wird.

Der Progressionsnachteil entsteht aber nur bei gemeinsammer Veranlagung und zwei ähnlich großen Einkommen. Bei grundsätzlicher Getrenntveranlagung ist das Problem, daß damit eine Scheidung für beide Beteiligten steuerlich günstiger wird als die Ehe. Sinnvoll wäre es daher, eine Geltendmachung des potentiellen Unterhalts zu ermöglichen. Damit wäre zwar immer noch eine Vergünstigung der Eheleute gegenüber einem unverheiraten Paar gegeben, aber nicht mehr in dem bisherigen Maß.

Dem blauen? Bist Du farbenblind? *g* Das war eher lila.
Der Zusammenhang könnte allerdings hinkommen.

Jetzt ist es Lila. Ich glaube das war noch vor Rapidforum...

Das Problem ist, daß der eigentliche Ehezweck partiell ein wenig in
Vergessenheit geraten ist. Darauf und nur darauf müßte die Gesetzgeberin
meiner Meinung nach reagieren. Indem sie das Eheprivileg eben vom
eigentlichen Ehezweck abhängig machte.

Die Frage ist jetzt, ob die Ehe rechtlich überhaupt an einen Zweck gebunden sein darf.

susu


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