Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einfach genial, susu!

susu, Saturday, 28.04.2007, 23:16 (vor 6809 Tagen) @ Nihilator

Single-Frauen genauso zu besteuern wie Single-Männer wäre leider, leider
zu kompliziert. Komisch eigentlich; in unserem existierenden System ist es
nicht zu komplziert, zwischen ledig und verheiratet Unterschiede zu
machen.

Der erste Teil bestätigt zumindest für die USA meine Ansicht: Es ist das Ehegattensplitting, das ja genau das gleiche ist wie "adding the salary of husbands and wives".

Vielleicht sollten die auch mal ernsthaft und öffentlich darüber
nachdenken, wie Latinos, Neger, Juden und Weiße optimalerweise
unterschiedlich besteuert werden müßten. Ich schätze, dafür würden sie
bekommen, was sie verdienen.

Elesticity and Hazard... Elasticity bedeutet, daß man auch für weniger Geld arbeiten würde. Hazard sagt etwas über die Qualifikation aus. Im Prinzip kann man das Modell auf jede Gruppe anwenden, das Ergebnis bleibt: Bei einem System das progredient aufgebaut ist, braucht man keine diskriminierenden Gesetze um für sich nach diesen Gesichtspunkten unterschiedende Gruppen optimale Steuern zu finden. Denn Eleasticity und Hazard wirken ja ihrerseits auf die Einkommenssteuerrate. Da nochmal eingreifen zu wollen, wie es der FTD Artikel nahelegt wäre doppelt gemoppelt.

Wieso dann "sollten"? Es ist sicher Konsens, daß der Steuersatz sich nach
Leistungsfähigkeit richten sollte. Aber wozu ein geschlechtsspezifischer
Unterschied? Ein alleinerziehender Vater soll weniger zahlen als eine
alleinstehende Managerin? Da stimmt doch was nicht?! *g*


Deshalb das "bei der gegenwärtigen Verteilung" und "im Schnitt". Es sollte keine geschlechtsspezifischen Steuersätze geben.

In Artikel 6 GG, der noch immer den besonderen staatlichen Schutz der Ehe
festschreibt. Nicht nur ich sehe das so gegeben, sondern vor allem das
BVerfG. Auf dessen Urteil und Auftrag von 1957 geht die jetzige
Splittingregelung von 1958 zurück. Soweit ich weiß, hat das Gericht seine
Auffassung dazu bis heute nicht geändert.

Aber dieser Fall betraf ein Ehepaar, daß gemeinsam besteuert wurde und mehr zu zahlen hatte als bei Getrenntveranlagung (die damals nicht legal war). Das BVerfG wandte sich allein gegen die Schlechterstellung der Eheleute gegenüber einem unverheirateten Paar. Hätten nicht beide verdient, wären sie auch nicht höher besteuert worden, das nur nebenbei: Die Kläger hatten vom Ehegattensplitting nichts. Geändert wurde das Gesetz dann dahingehend, daß die Möglichkeit zur Getrenntveranlagung eingeführt wurde. Ich hielte nichts davon Eheleute stärker zu besteuern als Singles und das wäre nach diesem Urteil tatsächlich nicht verfassungskonform, aber ich finde darin kein Gebot zur steuerlichen Besserstellung - einiger - Eheleute (Z.B. macht ab einem Familieneinkommen von über 500000? im Jahr die Frage Splitting: Ja/Nein keinen cent aus. Das Gleiche gilt für einkommen unter 7664? pro Nase. Warum sollten Eheleute genau dann besser gestellt werden, wenn sie so mittel verdienen?).

Hmm. Hattest Du nicht mal gesagt, Kinder seien Privatsache, genau wie
Kackengehen (oder so ähnlich)?

Kann sein. Ich bin ja ab und am mal polemisch... Ich halte es für sinnvoll, wenn der Staat Familien fördert, allerdings sehe ich da eher Potentiale beim Umbau der Förderungen, als das man da zusätzliches Geld brauchen würde. Und wenn ich mich nicht komplett vertue war das auf dem blauen als eine Vorzeigemutti darüber maulte der Staat würde "Überhaupt nichts" für Familien tun. Wenn man so Ziellose Förderungen wie das Splitting einrechnet ist das eines der größten Resorts im Staat. Das bewuste Posting endete glaube ich mit "In Deutschland kriegen die falschen die Kinder: Nämlich die Eltern". Ansonsten bist du ja der, der weniger Staat in der Familie will, oder?

Welche Leistungen "für Kinder" schweben Dir da denn so vor? 100%
Krippenplätze, noch mehr als Power-Uschi forderte? Vielleicht
Krippenpflicht ab 6 Wochen? Dazu beste genderistische und
EU-sozialistische frühkindliche "Bildung"?

Krippenplätze halte ich für sinnvoll, eine Krippenpflicht lehne ich strikt ab. Bezuschussung von Bildung ist auch sinnvoll (z.B. sollte es möglich sein, einem Kind ein Musikinstrument auszuleihen und es bezuschußt untericht nehmen zu lassen). Die Frage ist natürlich, wie viel Geld das Ehegattensplitting eigentlich ausmacht, je nach Modell der Reduktion sind das zwischen 1,5 und 22 Mrd?.

Ich denke, es ist das Beste, Eltern finanziell besserzustellen als
kinderlose Ehepaare und das übrige ihnen zu überlassen. Auch das ist ein
Verfassungsgebot. Kinderlosen Ehepaaren könnte man den Splittingvorteil
verweigern, da sie die Institution Ehe zweckentfremden.

Oder tatsächlich Kindersplitting einführen...

susu


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