Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einfach genial, susu!

gast42, Monday, 30.04.2007, 09:41 (vor 6808 Tagen) @ susu

Muß jetzt Deiner Meinung nach die Professorin einen so niedrigen Satz
bekommen wie die Reinigungskraft? Wenn ja, warum?


Nein. Deshalb auch keine Begründung. Ich bin zwar der Auffassung das
tatsächlich Frauen bei der gegebenen Einkommensverteilung im Schnitt
weniger hoch besteuert werden sollten, aber auch der, daß dies eben durch
das aktuelle Steuerrecht bereits gegeben ist.

Inwiefern unterscheidet sich diese Auffassung dann nun von der:
"Ich bin der Auffassung, dass schlechter verdienende Buerger niedriger besteuert werden sollten als besser verdienende"?

Es ist nicht unbedingt meine Vorstellung von Gerechtigkeit, ein
Paar, das 50:50 50.000 Euro Einkommen erzielt, anders zu besteuern
als eines, wo dieses Einkommen von einem allein erzielt wird. Es hat
seine Gründe, warum es das Splitting so gibt; das war ein absolutes
verfassungsrechtliches Gebot.


Wo siehst du das gegeben?

Die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten folgt aus dem Leistungsfaehigkeitsprinzip sowie den gegenseitigen Unterhaltspflichten Verheirateter.

[...]

Ich bin für eine Abschaffung zugunsten von Leistungen für Kinder, oder
alternativ eine Art Kindersplitting.

Abschaffung ist erst moeglich nach Abschaffung der ehelichen Unterhaltspflichten.
Diese wiederum definieren quasi die "ehe als wirtschaftsgemeinschaft", dies wiederum wird direkt aus dem GG abgeleitet.

Sehe ich keine Perspektive. Die gelegentlichen politischen Diskussionen ums Ehegattensplitting sind reine Spiegelfechtereien gegen oder fuer irgendwelche politischen Klientel, solange sich keine verfassungsaendernde Mehrheit findet.


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