Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Dummerjan, Wednesday, 22.06.2011, 09:41 (vor 5304 Tagen) @ mo

Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!

Ihr seid im Innenverhältnis eine BGB Gesellschaft. Bitte dort nachlesen, sofern der Mietvertrag und ein eventuell vorliegender Vertrag zwischen Dir und Deiner Ex vorliegt. Empfehlenswert wäre es sicher, hier zu einer schriftlichen Regelung zwischen Dir und Deiner Ex überzugehen, damit in Zukunft das Streitpotenzial entschärft wird. Oder falls die Ex nicht will schreibst Du Eure Regelungen auf mit Datum usw.

Konkret: Deine Ex braucht Deine Zustimmung, weil in einer BGB Gesellschaft, sofern nicht vertraglich anders geregelt, Einstimmigkeit vorliegen muss.


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