Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft
Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!
Ihr seid im Innenverhältnis eine BGB Gesellschaft. Bitte dort nachlesen, sofern der Mietvertrag und ein eventuell vorliegender Vertrag zwischen Dir und Deiner Ex vorliegt. Empfehlenswert wäre es sicher, hier zu einer schriftlichen Regelung zwischen Dir und Deiner Ex überzugehen, damit in Zukunft das Streitpotenzial entschärft wird. Oder falls die Ex nicht will schreibst Du Eure Regelungen auf mit Datum usw.
Konkret: Deine Ex braucht Deine Zustimmung, weil in einer BGB Gesellschaft, sofern nicht vertraglich anders geregelt, Einstimmigkeit vorliegen muss.
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- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
mo,
21.06.2011, 00:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Blattwanze, 21.06.2011, 00:57
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Onkel Franz,
21.06.2011, 01:17
- Was für einen Scheiß Du da schreibst... - Kritiker, 21.06.2011, 12:44
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? -
Fräger,
21.06.2011, 01:34
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? - Onkel Franz, 21.06.2011, 01:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - everhard, 21.06.2011, 01:43
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Cardillac,
21.06.2011, 01:45
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern - Rumpelstilzchen, 21.06.2011, 03:17
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Sachse, 21.06.2011, 01:49
- Tipps - irgendwer, 21.06.2011, 01:58
- Tatsachen schaffen und dann abwarten - Caligula, 21.06.2011, 06:04
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - der_quixote, 21.06.2011, 07:52
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Hannelore,
21.06.2011, 13:16
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Dieses Gesetz ist wie ein Lottoschein mit Garantieurkunde! - Hannelore, 21.06.2011, 17:07
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Was soll das - roser parks, 21.06.2011, 19:15
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Dummerjan, 22.06.2011, 09:41