Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag?
Seelenruhig zuzusehen, wie die Ex mit einem anderen rummacht aber noch in
der gemeinsamen Wohnung eingetragen zu sein halte ich für grob
fahrlässig.
Schon wenn der Anschein eines Absprungs (und Frauen planen den Absprung
oft eiskalt im voraus ohne großes Tamtam) vorhanden ist, sofort selber
abspringen und Mietvertrag einseitig aufkündigen!
Vergiß es - dem ist nicht zu helfen. Den triffst du in 10 Jahren in der Gosse und er wird immer noch der Verflossenen hinterherjammern (und natürlich dem bösen Nebenbuhler die Schuld an Allem geben).
Solche Typen sind es übrigens, die mit dazu beitragen daß die Männerbewegung nicht richtig vorankommt - im Zweifel alle Solidarität vergessen, immer nach dem Schwanz orientieren bis zur Selbstverleugnung (da hatte Solanas teilweise Recht) und sich wundern, warum sie eine Ohrfeige nach der Anderen kassieren.
gesamter Thread:
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
mo,
21.06.2011, 00:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Blattwanze, 21.06.2011, 00:57
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Onkel Franz,
21.06.2011, 01:17
- Was für einen Scheiß Du da schreibst... - Kritiker, 21.06.2011, 12:44
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? -
Fräger,
21.06.2011, 01:34
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? - Onkel Franz, 21.06.2011, 01:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - everhard, 21.06.2011, 01:43
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Cardillac,
21.06.2011, 01:45
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern - Rumpelstilzchen, 21.06.2011, 03:17
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Sachse, 21.06.2011, 01:49
- Tipps - irgendwer, 21.06.2011, 01:58
- Tatsachen schaffen und dann abwarten - Caligula, 21.06.2011, 06:04
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - der_quixote, 21.06.2011, 07:52
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Hannelore,
21.06.2011, 13:16
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Dieses Gesetz ist wie ein Lottoschein mit Garantieurkunde! - Hannelore, 21.06.2011, 17:07
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Was soll das - roser parks, 21.06.2011, 19:15
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Dummerjan, 22.06.2011, 09:41