Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern

Fräger, Tuesday, 21.06.2011, 03:07 (vor 5305 Tagen) @ Cardillac

Die mietrechtliche Situation ist meines Wissens so, dass jeder für die
Gesamtmiete aufkommen muss. Das heißt, wenn deine Ex nicht zahlt, kann
sich der Vermieter an dich halten und umgekehrt. Gegeneinander habt ihr
keine Rechtsansprüche, z.B. dass jeder die Hälfte zahlt. Es sei denn ihr
habt was vertraglich vereinbart.
Der Mietvertrag kann auch nur von beiden Parteien zusammen gekündigt
werden. Eine Einzelkündigung ist wirkungslos.

Das kann ich fast nicht glauben. Das würde ja im Extremfall bedeuten, daß ein Paar mit 18 eine gemeinsame Whg mietet, sie sich mit 20 einen neuen Stecher besorgt aber er bis an sein Lebensende die Miete zahlt (weil sie einfach nicht überweist und er so rechtschaffen ist und nicht hartzt)

Nee, das kann irgendwie nicht sein. Man muß als Einzelner irgendwie rauskommen können aus dem Mietvertrag.

bitte um Aufklärung.


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