Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

mo, Tuesday, 21.06.2011, 00:41 (vor 5305 Tagen)

Hallo Jungs!

Ich habe ein Problem, für das ich ich noch keine Lösung fand. Ohne euch alle hässlichen Einzelheiten zu erläutern, komme ich direkt zum Kern meines Problems.
Seit 11 Jahren leb(t)e ich ich mit mit meiner Lebensgefährtin zusammen, jedoch ging die Beziehung vor etwa 8-9 Wochen in die Brüche. Seit dem hat sie sich auch kaum blicken lassen. Unsere Wohnung ist eine 2 Zimmer-Wohnung. Ein Bad, eine Kuche, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer. Wir beide sind gleichberechtigt Mietvertrag aufgeführt, Jeder zahlt die Hälfte der anfallenden Kosten. Es ist also nicht zu vergleichen mit einer WG. Sie wohnt zur Zeit bei ihrem neuen Freund, den ich nicht kenne und auch in unserer Wohnun nicht sehen will. Nun das Problem. Wenn sie ihn ausdrücklich einlädt, ich ihm aber ein Hausverbot erteile, wer von uns beiden würde vor Gericht Recht bekommen?? Müssen beide Parteine einem Besuch zustimmen, damit kein Hausfriedensbruch vorliegt, oder kann eine Partei gegen den ausdrücklichen Willen der Anderen agieren?

Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!

Mo


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