Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft
Hallo Jungs!
Ich habe ein Problem, für das ich ich noch keine Lösung fand. Ohne euch alle hässlichen Einzelheiten zu erläutern, komme ich direkt zum Kern meines Problems.
Seit 11 Jahren leb(t)e ich ich mit mit meiner Lebensgefährtin zusammen, jedoch ging die Beziehung vor etwa 8-9 Wochen in die Brüche. Seit dem hat sie sich auch kaum blicken lassen. Unsere Wohnung ist eine 2 Zimmer-Wohnung. Ein Bad, eine Kuche, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer. Wir beide sind gleichberechtigt Mietvertrag aufgeführt, Jeder zahlt die Hälfte der anfallenden Kosten. Es ist also nicht zu vergleichen mit einer WG. Sie wohnt zur Zeit bei ihrem neuen Freund, den ich nicht kenne und auch in unserer Wohnun nicht sehen will. Nun das Problem. Wenn sie ihn ausdrücklich einlädt, ich ihm aber ein Hausverbot erteile, wer von uns beiden würde vor Gericht Recht bekommen?? Müssen beide Parteine einem Besuch zustimmen, damit kein Hausfriedensbruch vorliegt, oder kann eine Partei gegen den ausdrücklichen Willen der Anderen agieren?
Vielen Dank im vorraus, für eure Hilfe!
Mo
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- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
mo,
21.06.2011, 00:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Blattwanze, 21.06.2011, 00:57
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Onkel Franz,
21.06.2011, 01:17
- Was für einen Scheiß Du da schreibst... - Kritiker, 21.06.2011, 12:44
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? -
Fräger,
21.06.2011, 01:34
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? - Onkel Franz, 21.06.2011, 01:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - everhard, 21.06.2011, 01:43
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Cardillac,
21.06.2011, 01:45
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern - Rumpelstilzchen, 21.06.2011, 03:17
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Sachse, 21.06.2011, 01:49
- Tipps - irgendwer, 21.06.2011, 01:58
- Tatsachen schaffen und dann abwarten - Caligula, 21.06.2011, 06:04
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - der_quixote, 21.06.2011, 07:52
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Hannelore,
21.06.2011, 13:16
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Dieses Gesetz ist wie ein Lottoschein mit Garantieurkunde! - Hannelore, 21.06.2011, 17:07
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Was soll das - roser parks, 21.06.2011, 19:15
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Dummerjan, 22.06.2011, 09:41