Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern

Rumpelstilzchen @, Tuesday, 21.06.2011, 03:13 (vor 5305 Tagen) @ Fräger

Das kann ich fast nicht glauben. Das würde ja im Extremfall bedeuten,
daß ein Paar mit 18 eine gemeinsame Whg mietet, sie sich mit 20 einen
neuen Stecher besorgt aber er bis an sein Lebensende die Miete zahlt (weil
sie einfach nicht überweist und er so rechtschaffen ist und nicht hartzt)
Nee, das kann irgendwie nicht sein. Man muß als Einzelner irgendwie
rauskommen können aus dem Mietvertrag.
bitte um Aufklärung.

Na, klar kommt man da raus. Man schriebt die EXE und den Vermieter an, dass man aus dem Mietvertrag entlassen werden will. Der Vermieter wird antworten, dass er die Unterschrift der EXE benötigt, wenn die sich weigert, dann geht man zum Familiengericht, weil ja eheähnliche Gemeinschaften der Ehe gleichgesetzt sind und lässt dann per Antrag vom Gericht ihre Unterschrift ersetzen.
Und schon ist er per gerichtlicher Anordnung aus dem Mietvertrag entlassen.


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