Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft
Meine Ansicht:
Wenn die Räume bisher gemeinsam genutzt wurden, wovon auszugehen ist, kannst Du genau wie sie, jeden unliebigen Besucher der Wohnung verweisen.
Bei einer gemeinsam genutzten Wohnung haben beide das gleiche Recht, über die Nutzung der Wohnung zu entscheiden.
Aufpassen musst Du, dass es zu keiner Auseinandersetzung kommt. Dann kann sie dich mittels Gewaltschutzgesetz vertreiben.
Wenn sie also mit dem Neustecher erscheint, ganz ruhig das Hausverbot erteilen. Wenn Du ein Aufnahmegerät bereitstehend hast, dieses zufällig einschalten...
Wenn du die Wohnung behalten willst, die hälftige Miete von ihr (schriftlich) einfordern.
Besser aber, sich selber eine Neue suchen, erspart Erinnerungen
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- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
mo,
21.06.2011, 00:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Blattwanze, 21.06.2011, 00:57
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Onkel Franz,
21.06.2011, 01:17
- Was für einen Scheiß Du da schreibst... - Kritiker, 21.06.2011, 12:44
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? -
Fräger,
21.06.2011, 01:34
- Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag? - Onkel Franz, 21.06.2011, 01:41
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - everhard, 21.06.2011, 01:43
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft -
Cardillac,
21.06.2011, 01:45
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern - Rumpelstilzchen, 21.06.2011, 03:17
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 03:13
- grundsätzliche Frage zum Mietrecht bei 2 eingetragenen Mietern -
Fräger,
21.06.2011, 03:07
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Sachse, 21.06.2011, 01:49
- Tipps - irgendwer, 21.06.2011, 01:58
- Tatsachen schaffen und dann abwarten - Caligula, 21.06.2011, 06:04
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - der_quixote, 21.06.2011, 07:52
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Hannelore,
21.06.2011, 13:16
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Dieses Gesetz ist wie ein Lottoschein mit Garantieurkunde! - Hannelore, 21.06.2011, 17:07
- Nutze das Gewaltschutzgesetz, erfinde Gewalt und lass sie rausschmeißen! -
Rumpelstilzchen,
21.06.2011, 13:52
- Was soll das - roser parks, 21.06.2011, 19:15
- Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft - Dummerjan, 22.06.2011, 09:41