Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Sachse, Tuesday, 21.06.2011, 01:49 (vor 5305 Tagen) @ mo

Meine Ansicht:

Wenn die Räume bisher gemeinsam genutzt wurden, wovon auszugehen ist, kannst Du genau wie sie, jeden unliebigen Besucher der Wohnung verweisen.

Bei einer gemeinsam genutzten Wohnung haben beide das gleiche Recht, über die Nutzung der Wohnung zu entscheiden.

Aufpassen musst Du, dass es zu keiner Auseinandersetzung kommt. Dann kann sie dich mittels Gewaltschutzgesetz vertreiben.

Wenn sie also mit dem Neustecher erscheint, ganz ruhig das Hausverbot erteilen. Wenn Du ein Aufnahmegerät bereitstehend hast, dieses zufällig einschalten...

Wenn du die Wohnung behalten willst, die hälftige Miete von ihr (schriftlich) einfordern.

Besser aber, sich selber eine Neue suchen, erspart Erinnerungen


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