Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Onkel Franz, Tuesday, 21.06.2011, 01:17 (vor 5305 Tagen) @ mo

So wie ich Dein, Geschreibe interpretiere willst Du sie, wenn Du ehrlich mit Dir selber bist, über die Machtfrage in der Wohnung zurück. Ist das echt Dein Ernst? Dann muß ich mich ja mal fremdschämen.

1). Du kriegst sie nicht zurück. Punkt. Je eher Du das checkst desto besser.

2). Mit wem sie bumst geht Dich gar nichts an. Und er ist besser als Du, sonst hätte sie anders gewählt.

3). Mit dem gemeinsamen Mietvertrag hast Du sie Arschkarte. Sie kann womöglich ewig mit ihrem Neuen da wohnenbleiben und DU bist für die HÄLFTE aller Kosten mitverantwortlich. Tja, wer so blöd ist...;-)

4). Die einzige Lösung die ich für Dich sehe ist der sofortige Anruf bei der Polizei wegen häuslicher Gewalt. Also...FALLS sie Dir was getan hat, natürlich. Du mußt nur der ERSTE sein der zum Hörer greift! Aber auch das wirst Du voll vermasseln. Du wirst ihr nämlich brühwarm davon erzählen oder Hinweise auf Dein Vorhaben erkennbar machen und sie wird Dir zuvorkommen, jede Wette.

Allerdings, selbst wenn Du es doch schaffen solltest das zu tun ohne Mama zu konsultieren, kann der Schuß dennoch nach Hinten losgehen: Es gibt Fälle wo der Mann angegriffen wurde und dennoch der Mann als Täter rausgeworfen wurde. Offenbar gibt es bei der Polizei Kräfte die es andersrum nicht begreifen. Ob Wollen oder Können, kann ich nicht beurteilen.

Eine andere Chance als übers Gewaltschutzgesetz, da heile und ohne jahrelange Verletzungen rauszukommen, GIBT ES NICHT. Aber wie ich Deinen Beitrag hier lese, bist Du genau der Typ, der auf jahrelanges Nachhängen steht und Hinweise eh nicht befolgt. Wende Dich an Frau Brigitte.


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