Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Warum um Himmels willen 3 Jahre mit der Ex einen gemeinsamen Mietvertrag?

Fräger, Tuesday, 21.06.2011, 01:34 (vor 5305 Tagen) @ mo

Seelenruhig zuzusehen, wie die Ex mit einem anderen rummacht aber noch in der gemeinsamen Wohnung eingetragen zu sein halte ich für grob fahrlässig.

Schon wenn der Anschein eines Absprungs (und Frauen planen den Absprung oft eiskalt im voraus ohne großes Tamtam) vorhanden ist, sofort selber abspringen und Mietvertrag einseitig aufkündigen!

Siehe auch trennungsfaq.de


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