Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Hausfriedensbruch in einer Lebensgemeinschaft

Cardillac, Tuesday, 21.06.2011, 01:45 (vor 5305 Tagen) @ mo

Die mietrechtliche Situation ist meines Wissens so, dass jeder für die Gesamtmiete aufkommen muss. Das heißt, wenn deine Ex nicht zahlt, kann sich der Vermieter an dich halten und umgekehrt. Gegeneinander habt ihr keine Rechtsansprüche, z.B. dass jeder die Hälfte zahlt. Es sei denn ihr habt was vertraglich vereinbart.
Der Mietvertrag kann auch nur von beiden Parteien zusammen gekündigt werden. Eine Einzelkündigung ist wirkungslos.

Ich würde die Frage mal in einem Mietrechtsforum diskutieren. Es ist bestimmt eine häufig vorkommende Rechtsfrage. Oder einen Anwalt fragen. Wenn du im Mieterverein drin bist, ist die Beratung kostenlos.

Noch was: Bring den Mietvertrag in Sicherheit!


gesamter Thread:

 

powered by my little forum